Lösung: Untersuchung von Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung

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Untersuchung von Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung

"Untersuchung von Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung: Ist Ihr Wasser trinkbar oder für Ihren Verwendungszweck geeignet?"

Untersuchung von Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung

  • technische Begutachtung der Wasserversorgungsanlage durch einen Experten
  • Erstellen von Probenahmeplänen
  • Ortsbefund und Trinkwasserprobe
  • Probenahme Standardanalysen und Vollanalysen nach der Trinkwasserverordnung TWV
  • Begutachtung nach §73 LMSVG in Zusammenarbeit mit einem akkreditiertem Konformitätsbewertungsstelle
  • Überprüfen von Anlagen zur Trinkwasseraufbereitung
  • Erstellen von Inspektionsberichten für Wasserversorgungsanlagen in Zusammenarbeit mit einem akkreditiertem Konformitätsbewertungsstelle
  • Soforthilfe in Notfällen

Was umfasst eine Trinkwasser­untersuchung?

Der Untersuchungsumfang ist in der Trinkwasserverordnung (BGBl. II 304/2001 i.d.g.F.) geregelt. Abhängig von der täglich abgegebenen Wassermenge wird eine unterschiedliche Anzahl an Stoffen untersucht.

  • Mindestuntersuchungsumfang für kleine Wasserversorgungsanlagen (<= 100 m³ abgegebener Wassermenge)
    • bakteriologische Untersuchung (KBE 22 und 37, Enterokokken, Escherichia-Coli und Coliforme Bakterien)
    • eingeschränkte chemisch-physikalische Untersuchung
  • Routinemäßige  Kontrollen
    • bakteriologische Untersuchung (KBE 22 und 37, Enterokokken, Escherichia-Coli und Coliforme Bakterien)
    • Temperatur, Geruch, Geschmack, Trübung, Färbung, Leitfähigkeit, pH-Wert
  • Volluntersuchung (Umfassende Kontrolle)
    • bakteriologische Untersuchung (KBE 22 und 37, Enterokokken, Escherichia-Coli und Coliforme Bakterien)
    • umfangreiche chemisch-physikalische Untersuchung
    • Pestiziduntersuchung

Wer muss eine Trinkwasser­untersuchung machen lassen?

Alle jene, die Trinkwasser in Verkehr bringen. In Verkehr bringen bedeutet eine Trinkwasser­versorgung, die über den privaten Kreis (Einzelperson oder Familie) hinausgeht dies sind u.a.:

  • kommunale oder genossenschaftliche Wasserversorgungen
  • Gaststätten
  • Privatzimmervermietungen
  • Gemeinschaftsversorgungen
  • landwirtschaftliche Direktvermarkter

Nicht nur Trinkwasser, das in Lebensmittelbetrieben benutzt oder das verkauft wird muss dieser Verordnung entsprechen, sondern auch Trinkwasser, das in mehr als einem Haus verwendet wird (Wassergemeinschaften).

Wer darf die Untersuchung vornehmen?

Die behördlich vorgeschriebene Trinkwasseruntersuchung darf nur durch eine gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) befugte Untersuchungsanstalt oder einer hierzu befugten Person durchgeführt werden. Die Inspektoren von Moser Wasser führen die Inspektionstätigkeiten in Kooperation mit einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle durch.

Wie oft muss untersucht werden?

Die Untersuchungshäufigkeit richtet sich nach der täglich abgegebenen Wassermenge, dabei sind aber auch die verschiedenen Stufen der Wasser­versorgungsanlage (z.B.: Aufbereitung) zu berücksichtigen.

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