Lösung: Blendgutachten für Photovoltaikanlagen

Solution: Blendgutachten für Photovoltaikanlagen

Dipl.-Ing. Thomas Fleischanderl

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Blendgutachten für Photovoltaik und Solaranlagen

"Blendgutachten: Rechtssicherheit durch Analyse der Blendwirkung von großen reflektierenden Flächen (Photovoltaik, Glas- und Metallfassaden)"

Die Notwendigkeit zur Erstellung von Blendgutachten für Photovoltaik-Anlagen

Große reflektierende Flächen (Photovoltaik-Anlagen, Glas- und Metallfassaden, …) können das Sonnenlicht großflächig an Stellen werfen, an denen Menschen bei der Arbeit oder im Verkehr geblendet werden. Im Zweifelsfall ist die Analyse der Blendwirkung des Bauvorhabens durch ein lichttechnisches Gutachten anzuraten.

Unsere Augen können sich einem Leuchtdichtebereich bis etwa 104 – 105 cd/m² relativ gut anpassen, darüber jedoch ist von einer Absolutblendung auszugehen. Das Kernproblem vieler PV‐Anlagen aber ist, dass die Sonne selbst bei tiefem Stand noch immer eine Leuchtdichte von über 108 cd/m² aufweisen kann, was selbst bei einem Reflexionsgrad von nur 1% an den PV-Elementen die Schwelle der Absolutblendung überschreiten lässt.

Um mit den aufgrund der weiter ansteigenden Attraktivität von Photovoltaikanlagen auch zunehmenden Problemfällen umzugehen, wurden mit der OVE Richtlinie R 11‐3 „Blendung durch Photovoltaikanlagen“ im Jahr 2016 für Österreich grundlegende Festlegungen betreffend die Ermittlung und Beurteilung von anlagenbedingten Reflexionen getroffen. Ähnliche Bestimmungen liegen mittlerweile auch in den BRD und in der Schweiz vor.
Diese OVE Richtlinie R 11‐3 wird typischerweise zur Planung von PV Anlagen und insbesondere bei Prüfungen im  Rahmen von Behörden‐ und Gerichtsverfahren herangezogen.  Es liegen diesbezüglich  u.a. auch schon mehrere Judikate vor, die über die Ortsüblichkeit und Zumutbarkeit von PV‐bedingten Reflexionen urteilen. (siehe auch OGH Urteil OGH | 1 Ob 1/18f | 29.05.2018)

Rechtssicherheit durch Blendgutachten: Kosten sparen und Risken minimieren

Ein Blendgutachten hilft Gefahren, die durch die geplante Anlage entstehen könnten, richtig einzuschätzen. Die Berechnung erlaubt die Quantifizierung der Reflexionsparameter, also wann, wie oft, aus welcher Richtung und wie lange geblendet wird. Ein Gutachten hilft dabei Gefahren zu entschärfen und Rechtssicherheit zu erlangen.

Blendberechnung zur Optimierung der reflektierenden Flächen

Bereits relativ geringe Änderungen in Neigungswinkel und Azimut von PV-Anlagen können Blendungen an bestimmten Punkten reduziert oder vollständig vermeiden. Eine  Blendberechnung ist die einzige anerkannte Methode, um das Gefahrenpotenzial durch Blendung festzustellen und eine Risikoabschätzung durchzuführen.

Unser Leistungsportfolio

  • Lichttechnische Untersuchung: Erstellung  eines  digitalen  Rechenmodells  zum  interessierenden  Untersuchungsraum  auf  Basis  der  zur Verfügung gestellten Grundlagen (z.B. Vermessungspläne, 3‐dimensionale Gebäude‐ und Höhenauswertungen, 3D Modell der Einreichplanung, etc.). Primär wird auf öffentlich zur Verfügung gestellte Unterlagen zurückgegriffen
  • Durchführung einer geometrischen Analyse der von der gegenständlichen  Solaranlage  nach dem Prinzip „Einfallswinkel = Ausfallswinkel“ zur Ableitung der Einwirkdauer reflektierter Sonneneinstrahlung an der geplanten dachseitigen PV Anlage korrespondierend zur Methode laut OVE Richtlinie R 11‐3.
  • Prüfung der anlagenbedingten Wirkungen (Blendzeitenermittlung)
  • Erstellung eines technischen Berichtes

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