Lösung: Bauzustandsgutachten für Eigentumswohnungen
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Bauzustandsgutachten für Eigentumswohnungen
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Bauzustandsgutachten für Eigentumswohnungen
TÜV AUSTRIA erstellt für Wohnungseigentumsorganisatoren Gutachten über den Bauzustand gemäß Wohnungseigentumsgesetz WEG §37 (4). Die Gutachten werden von Bausachverständigen durchgeführt und mittels Fotos dokumentiert.
Wohnungseigentumsorganisatoren haben vor oder mit der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum an Teilen eines Hauses, dessen Baubewilligung zum Zeitpunkt der Zusage älter als 20 Jahre ist, dem Wohnungseigentumsbewerber ein Gutachten über den Bauzustand der allgemeinen Teile des Hauses, insbesondere über in absehbarer Zeit (etwa zehn Jahre) notwendig werdende Erhaltungsarbeiten, zu übergeben. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Zusage nicht älter als ein Jahr sein und ist in den Kaufvertrag über den Liegenschaftsanteil, an dem Wohnungseigentum erworben werden soll, einzubeziehen.