Lösung: Verordnung über brennbare Flüssigkeiten – VbF 2023
Solution: Verordnung über brennbare Flüssigkeiten – VbF 2023
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF
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Informationen
Nach jahrelangen Vorankündigungen ist sie da – Die neue Verordnung über die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten 2023 – VbF 2023
Diese wurde mit Übergangsbestimmungen bis 2040 am 14.02.2023 kundgemacht und trat mit 01.03.2023 in Kraft.
Themenschwerpunkte
Die VbF 2023 regelt die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in gewerblichen Betriebsanlagen; diese gilt aber auch für rohrleitungsrechtlich, eisenbahnrechtlich, luftfahrtrechtlich genehmigte Anlagen. Als arbeitnehmerschutzrechtliche Vorschrift für Arbeitsstätten, auswärtige Arbeitsstellen und Baustellen gelten bestimmte aufgelistete Paragraphen ebenfalls.
Normiert wurden technische Ausführungen und Anforderungen an z. B. Lagerräume, Lagerbehälter oder Sicherheitsschränke, allgemeine Lagerbestimmungen, explosionsgefährdete Bereiche, Unterlagen und Prüfungen.
Neuerungen
Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft die neue Festlegung der Gefahrenkategorien.
Anstelle der bisherigen und seit Jahrzehnten verwendeten Gefahrenklassen I bis III, gibt es nunmehr vier Gefahrenkategorien 1 bis 4.
Eine weitere Neuerung ist die Unterscheidung in aktive und passive Lagerung.
Maßgeblich für die frühere Einteilung in die Gefahrenklassen war die Höhe des Flammpunktes des jeweiligen Produktes. Ab jetzt fließt ein weiterer Parameter (eine zusätzliche Stoffeigenschaft) in die Kategorisierung mit ein, der Siedebeginn der brennbaren Flüssigkeit.
Bei offenen Fragen
Für Fragen zu Umrüstverpflichtungen bezüglich der Rechtssicherheit Ihrer bereits genehmigten Anlagen in Bezug auf Übergangsbestimmungen bzw. Unterstützung bei der Projektierung und Zusammenstellung der behördlichen Einreichunterlagen Ihrer neuen Anlagen (wie zB die Aufstellung von Lagerbehältern für Heizöl oder Diesel) kontaktieren Sie uns gerne.