Lösung: Schad- und Störstofferkundung
Solution: Schad- und Störstofferkundung
Schad- und Störstofferkundung
Schad- und Störstofferkundung
Bei Abbruch, Rückbau und Sanierung von Bauwerken fallen schadstoffbelastete Baumaterialien an, die im Sinne einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung besonderer ökologischer, gesundheits- und sicherheitstechnischer Maßnahmen bedürfen. In Gebäuden müssen bei der Erkundung Bauteile mit vielfach heute bereits verbotenen Schadstoffen identifiziert werden, die dann vor dem Abbruch zu entfernen sind.
Ziel der Recycling-Baustoffverordnung ist es, die Qualität von Recycling-Baustoffen sicherzustellen. Bei Bau- und Abbruchtätigkeiten müssen gefährliche Abfälle von nicht gefährlichen Abfällen getrennt werden. Häufig geht es hier um folgende Schadstoffe:
- Asbest
- künstliche Mineralfasern (KMF)
- FCKW
- HBCDD
- polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- polychlorierte Biphenyle (PCBs)
- Kohlenwasserstoffe
- Holzschutzmittel wie PCP und Lindan
Die Verantwortung, diese gesundheitsschädlichen bzw. gefährlichen Stoffe vor Abbruch eines Bauwerkes zu identifizieren und entfernen liegt beim Bauherren. Die Dokumentation ist mindestens sieben Jahre aufzubewahren.
Ablauf einer gesetzes- und normkonformen umfassenden Schad- und Störstofferkundung?
- Schadstofferkundung vor Ort, basierend auf den Ergebnissen der Erhebung historischer Unterlagen (etwa Bescheiden von Bau- bzw. Gewerbebehörde). Bei dieser werden auch Proben von Materialien entnommen, die in Verdacht stehen schadstoffhaltig zu sein. Diese werden dann laboranalytisch untersucht, um den Verdacht abzuklären und die Ergebnisse detailliert dokumentiert.
- Störstofferkundung vor Ort: Störstoffe sind Materialien, die beim geplanten Baustoffrecycling stören würden, etwa Gips, Glas, Metalle oder Holz. Diese werden ergänzend zu den Schadstoffen erfasst und dokumentiert.
- Erstellung eines Rückbaukonzeptes: lm Rückbaukonzept sind Art, Umfang und Organisation des Abbruchs zu beschreiben, die Aufgaben, Maßnahmen und Verantwortungsbereiche der Beteiligten zu regeln und die Organisation des Rückbaus bzw. Abbruchs in den verschiedenen Phasen festzulegen.
- Abschlussbegehung zur Feststellung des Freigabezustandes: Es muss nach Abschluss des Schad- und Störstoffrückbaus dessen vollständige Umsetzung durch eine Begehung dokumentiert und bestätigt werden.
Unsere Leistungen:
- orientierende Erkundung nach ÖNORM B3151
bei > 750t Bau-/ Abbruchabfälle und <3.500m³ umbauter Raum - umfassende Schad- und Störstofferkundung nach ÖNORM EN ISO 16000-32
bei > 750t Bau-/ Abbruchabfälle und >3.500m³ umbauter Raum