Lösung: Brandmeldeanlagen (BMA)
Solution: Brandmeldeanlagen (BMA)
Brandmeldeanlagen (BMA)
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Akkreditierung
Informationen
Die Grundlage für die BMA ist die Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz 123 (TRVB) Ausgabe 2023. Mit allen verbundenen weiteren TRVB.
Mit den Anschaltebedingungen TRVB 114, Brandfallsteuerungen TRVB 151 stellen diese Technischen Richtlinien die Basis für einen funktionieren Brandschutz sicher.
Nach der Errichtung wird die BMA im Probebetrieb geführt (ca. 3 Monate). In dieser Zeit wird intern geprüft, ob die Anlage funktioniert und keine Täuschungsalarme produziert.
Nach der Probezeit wird die BMA durch eine „Abnehmende Stelle“ einer Abnahmeprüfung unterzogen. Hier wird geprüft, ob die Anlage Richtlinienkonform errichtet wurde und alle geforderten Unterlagen vorhanden sind. Bei an Feuerwehr angeschlossenen BMA ist ein Brandschutzbeauftragter zu stellen.
Nach zwei Jahren ist eine Revisionsprüfung der Anlage durchzuführen.
Unterschiedliche BMA
Wir unterscheiden freiwillig errichteten Anlagen (eventuell eine Erleichterung bei Versicherungsbedingungen) oder eine „Behördlich vorgeschriebene“ Brandmeldeanlage.
Bei BMA die an die Feuerwehr angeschlossen sind hat das Unternehmen neben dem Personenschutz auch den Bestandschutz – da garantiert wird, dass 7 Tage die Woche 24 Stunden über Auslösung eines Brandmelders die Feuerwehr das Objekt betreten und die Ursache der Brandmelderauslösung eruieren kann.
Der TÜV AUSTRIA ist berechtigt, Abnahmeprüfung und Revisionsprüfung durchzuführen.