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Lösung: Bauwerksbuch für Wien §128a der Wiener BO

Solution: Bauwerksbuch für Wien §128a der Wiener BO

BM DI Andreas Kloiber

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Vortrag der TÜV AUSTRIA Akademie zum Thema "Bauwerksbuch NEU - Bauordnung für Wien §128a"

"Die Verantwortung für die Erstellung von Bauwerksbüchern liegt bei Bauwerber, Bauführer und Eigentümer bzw. Hausverwaltungen."

Die Rahmenbedingungen für die Erstellung von Bauwerksbüchern wurden bereits 2014 von der Wiener Bauordnung mit dem Fokus auf Neu-, Zu- und Umbauten festgelegt. Mit den Neuerungen der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 wurde die Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuchs für bestehende, ältere Bauten ausgeweitet!

Die Verantwortung für die Erstellung liegt bei Bauwerber, Bauführer und Eigentümer bzw. Hausverwaltungen. Inhalte des Bauwerksbuchs werden um notwendige Angaben zu Bauschäden, deren Behebungsplan und eine Liste vorgenommener Änderungen ergänzt. Laut GWR-Gesetz ist das Anlegen des Bauwerksbuchs in der Datenbank zu bestätigen. Für Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, ist die Verpflichtung bis zum 31.12.2027 vorzunehmen, bis zum 31.12.2030 für alle Gebäude, die zwischen dem 1.1.1919 und dem 1.1.1945 errichtet wurden. Die Experten der TÜV AUSTRIA im Team der Bautechnik unterstützen sie bei der Erstellung und Einreichung, damit sie ihr Bestandsobjekt/Bestandsgebäude auch weiterhin rechtssicher nennen dürfen.

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