Lösung: Personenzertifizierung: Wundmanager/in
Solution: Personenzertifizierung: Wundmanager/in
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Wundmanager/in
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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Informationen
Eine Weiterbildung im Wundmanagement befähigt Sie zu praxisgerechten und ganzheitlichen Handlungen an Patient/innen. Das mehrstufige Zertifizierungsverfahren des TÜV AUSTRIA ermöglicht Ihnen, das für Sie passende Personenzertifikat zu erwerben und Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im modernen Wundmanagement zu bestätigen.
Zielgruppe sind Personen aus medizinischen Berufsgruppen wie z. B. Ärzt/innen, examinierte/diplomierte Krankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen, Apotheker/innen, etc.
Ein Upgrade des Personenzertifikates auf eine höhere Qualifikation ist innerhalb der Gültigkeitsdauer des Personenzertifikates kostenlos möglich.
Qualifikationen
- WM-WundManager®/in
Die Fortgeschrittenenqualifikation ist nach Absolvierung des Moduls B (2 Wochen, beinhaltet Modul A) zertifizierbar - WDA-WundDiplomArzt®
Diese Fortgeschrittenenqualifikation ist für Ärzte/innen nach Absolvierung des Moduls B (2 Wochen, beinhaltet Modul A) zertifizierbar. - ZWM-ZertifizierterWundManager®/in
Diese Expertenqualifikation kann nach zusätzlicher Absolvierung des Moduls C (3 Wochen) zertifizierbar.
Ablauf Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind
- Abschluss einer der oben angeführten Ausbildungen der Akademie für Zertifiziertes WundManagement-KAMMERLANDER-WFI
- der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Wundmanager/in
Die Zertifizierungsprüfung ist eine schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple Choice).
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat, das zwei Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere zwei Jahre sind:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweis von fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten/Jahr innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates
zu übermitteln.