Lösung: Druckbehälter

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Druckbehälter

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Von der Ersten Betriebsprüfung zur Wiederkehrenden Prüfung

  • Aufnahme probeweiser Betrieb – Bei Aufnahme des probeweisen Betriebes ist lt. Druckgeräteüberwachungsverordnung eine erste Betriebsprüfung durch eine akkreditierte Inspektionsstelle zu veranlassen. Dabei wird die sicherheitstechnische Beurteilung des Druckbehälters hinsichtlich Eignung zum vorgesehenen Betrieb am Aufstellungsort durchgeführt.

  • Wiederkehrende Prüfung – In weiterer Folge müssen Druckbehälter gemäß ihrer, durch die akkreditierte Inspektionsstelle zugewiesenen Prüfstufe, wiederkehrend überprüft werden. Als Prüfungen gibt es Außenuntersuchung, Innenuntersuchung und Hauptuntersuchung (besteht aus Außenuntersuchung, Innenuntersuchung und Wasserdruckprobe).

  • Verantwortung des Betreibers – Sowohl die erste Betriebsprüfung als auch die folgenden wiederkehrenden Prüfungen sind durch den Betreiber zu veranlassen.

  • Alternative zur Wasserdruckprobe – Sollte eine Wasserdruckprobe nicht möglich sein, gibt es auch die Möglichkeit eine Schallemissionsprüfung durchzuführen. Dabei wird der Behälter mit Hilfe eines Computers überprüft. Diese Art der Untersuchung ist sowohl als Ersatz für eine Innenuntersuchung als auch als Wasserdruckprobe möglich.

  • Prüfung durch Betreiber bei niedrigem Gefahrenpotential – Behälter mit niedrigem Gefahrenpotential sind z.B. gemäß den Vorschriften des Herstellers durch den Betreiber selbst zu prüfen. Die Betreiberprüfung kann jedoch auch an eine Inspektionsstelle delegiert werden.

"Erste Betriebsprüfung, Wiederkehrende Prüfung, Betrieberprüfung durch die akkreditierte Inspektionsstelle TÜV AUSTRIA GMBH."

Ein Druckbehälter ist lt. Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ein geschlossener Bauteil, zur Aufnahme von unter Druck stehenden Fluiden ausgelegt und gebaut ist. Dazu zählen auch direkt angebrachte Teile bis hin zur Vorrichtung für den Anschluss an anderen Geräten.

Beispiele für Druckbehälter sind u.a. Druckluftbehälter, Sandstrahlbehälter, Blasenspeicher, Wärmetauscher

Prüfarten

Fristen

Erste Betriebsprüfung Bei Beginn des Probebetriebs
Betriebsprüfung Bei Wiederaufnahme des Betriebs nach mehr als einjähriger Außerbetriebnahme bzw. Standortwechsel
Wiederkehrende Prüfung Je nach Prüfstufe.1) bestehend entweder aus einer Außen­unter­suchung, einer Außen- und Innen­unter­suchung oder eine Haupt­unter­suchung (AU/IU/Druckprüfung)

 

Prüffristen Druckbehälter Prüfstufe 1

  • für die äußeren Untersuchungen – 3 Jahre
  • für die inneren Untersuchungen – 12 Jahre
  • für die Druckprüfungen – 12 Jahre

Prüffristen Druckbehälter Prüfstufe 2

  • für die äußeren Untersuchungen – 1 Jahr
  • für die inneren Untersuchungen – 3 Jahre
  • für die Druckprüfungen – 9 Jahre

Prüffristen Druckbehälter Prüfstufe 3

  • für die erste äußere Untersuchung – 1 Jahr
  • für die darauf folgenden äußeren Untersuchungen – 1 bis 5 Jahre
  • für die erste innere Untersuchung – 1 Jahr
  • für die darauf folgenden inneren Untersuchungen – 1 bis 5 Jahre
  • für die erste Druckprüfung – 2 Jahre
  • für die darauf folgenden Druckprüfungen – 2 bis 10 Jahre

Prüffristen Druckbehälter Stufe 4

  • für die äußeren Untersuchungen – 2 Jahre
  • für die inneren Untersuchungen – 6 Jahre
  • für die Druckprüfungen – 12 Jahre

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