Lösung: Prüfung gemäß § 119 Abs. 8 Mineralrohstoffgesetz (MinroG)
Solution: Prüfung gemäß § 119 Abs. 8 Mineralrohstoffgesetz (MinroG)
TÜV AUSTRIA Prüfung gemäß § 119 Abs. 8 Mineralrohstoffgesetz (MinroG)
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Informationen
Jede Bergbauanlage ist dahingehend zu überprüfen, ob diese dem Genehmigungsbescheid und den sonstigen bergbaurechtlichen Bestimmungen entspricht.
Diese Prüfung ist im Abstand von fünf Jahren durchzuführen – ohne gesonderte Aufforderung durch die Behörde (Bringschuld des Betriebes).
Wichtig: Begehungen durch die Behörde ersetzen nicht diese gesetzliche Prüfpflicht!
Themenschwerpunkte
- Genehmigungszustand: Hierbei ist zu prüfen, ob die bergbaurechtlich genehmigten Anlagen, Einrichtungen und Gebäude noch in der Form bestehen, wie sie einst genehmigt wurden.
- Auflagen: Es ist zu prüfen, ob die in den bergbaurechtlichen Bescheiden festgeschriebenen Auflagen eingehalten werden.
Wasserrechtliche Bestimmungen: Eine Vielzahl an sicherheitstechnischen und umweltrelevanten Anforderungen an Ihre - Bergbaurechtliche Bestimmungen: Der Gesetzgeber regelt eine Vielzahl an sicherheitstechnischen und umweltrelevanten Anforderungen an einen Bergbaubetrieb in Verordnungen. Die Kenntnis und Relevanz dieser Verordnung unter Berücksichtigung von Übergangsbestimmungen rücken diesen Themenschwerpunkt bei der Prüfung nach § 119 Abs. 8 MinroG in den Vordergrund.
Vorteile
- Rechtssicherheit für die Geschäftsführung und verantwortliche Beauftragte (z. B. Betriebs-, Produktions- und Logistikleitung, Sicherheitsfachkraft, Brandschutz- / Strahlenschutz- / Gefahrgutbeauftragte/r,…)
- Ein wichtiger Schritt in Richtung “Legal Compliance” (Erfüllung aller relevanten Umweltgesetze)
- Ein wesentlicher Bestandteil einer gerichtsfesten Organisation
- Darstellung der gesamten gewerberechtlichen Bescheid-, Gesetzes- und Genehmigungssituation Ihres Betriebes
- Dokumentierte Gesetzeskonformität bei Haftungsfragen (Schäden oder Unfälle)
- Unumgänglich für Zertifizierungen nach einschlägigen QM-Normen (ISO 9001, 14001 oder EMAS)
- Einhaltung einer gesetzlichen Prüfpflicht