Lösung: Technischer Sicherheitsbeauftragter (TSB)
Solution: Technischer Sicherheitsbeauftragter (TSB)
Zielgruppe
Betreiber von Gesundheitseinrichtungen die unter das Kranken- und Kuranstaltengesetz fallen wie:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationszentren
- Pflegeheime
- Ambulatorien
- Kuranstalten
- Physikalische Institute
- Röntgen-, MR-, CT- Institute
- etc.
Gesetzliche und normative Grundlagen
Kranken- und Kuranstaltengesetz KAKuG
Die Tätigkeit des Technischen Sicherheitsbeauftragten ist im österreichischen Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz geregelt. Dieses schreibt jeder
Einrichtung des Gesundheitswesens zum Schutz der Patienten vor, einen
Technischen Sicherheitsbeauftragten (TSB) zu bestellen, der für die technische
Sicherheit und das einwandfreie Funktionieren der verwendeten medizinisch-
technischen Geräte und technischen Einrichtungen zuständig und verantwortlich ist.
Wir bieten Know-how und schaffen Rechtssicherheit:
Unsere TÜV AUSTRIA Experten stehen Ihnen als TSB für Ihre Krankenanstalt gerne zur Verfügung. Unsere Erfahrung – ein Resultat unserer langjährigen
Tätigkeit als TSB in verschiedenen Krankenanstalten – gewährleistet das notwendige Augenmaß bei der Umsetzung der gesetzlichen und normativen Anforderungen
Ihre Vorteile
- Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich der Medizintechnik, der hohen Fachkompetenz unserer Mitarbeiter und von unserer Mitarbeit bei
Normen und Standards. - Die Experten/innen der TÜV AUSTRIA Medizintechnik waren bereits in vielen verschiedenen Krankenanstalten als TSB tätig. Ein umfangreicher, differenzierter Blick auf die hohen Anforderungen und Probleme der Krankenanstalten zeichnet uns aus!
- Wir sind objektiv, stehen in keinem kein Nah- oder Abhängigkeitsverhältnis von Industrie, Handel oder Behörden und sind weisungsfrei.