Ölkesseleinbauverbotsgesetz erlassen

01.03.2020

Neues Verbot von Heizkesseln für fossile Brennstoffe in Neubauten

Mit dem Ölkesseleinbauverbotsgesetz (ÖKEVG 2019), das mit 1. Jänner 2020 in Kraft trat, wird die Unzulässigkeit der Aufstellung sowie des Einbaus von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für fossile Brennstoffe in Neubauten festgelegt.

Die zentrale Bestimmung des Bundesgesetzes im exakten Wortlaut: „Die Aufstellung und der Einbau von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in neu errichteten Gebäuden sind unzulässig.“

shutterstock_1931695106_c_Studio-Harmony-scaled.jpg

Klima- und Energieziele: Dekarbonisierung im Gebäudesektor

Demnach sind von diesem Verbot (momentan noch) alle neu errichteten Gebäude betroffen – einschließlich gewerbliche Betriebe. Die seit Anfang des Jahres gültige gesetzliche Regelung betrifft aktuell keine Bestandsanlagen. Erklärter Wille der österreichischen Regierung zur Erreichung der Pariser Klimaziele in Bezug auf die Energiewende im Gebäudesektor ist die Ausweitung des Verbots auf bestehende Ölkessel in den kommenden Jahren.

Die Umsetzung des Verbotes erfolgt im Rahmen der Genehmigungsverfahren („Dies ist in den Verfahren, die derartige Anlagen zum Gegenstand haben, umzusetzen“). Reparaturen, Austausch gleichartiger Anlagenteile etc. sind somit weiterhin erlaubt.

Für weitergehende Auskünfte steht das Legal Compliance Team des TÜV AUSTRIA gerne zur Verfügung!

Tipp: Für den Ersatz von Ölkesseln durch Geräte, welche mit s. g. „erneuerbarer“ Energie betrieben werden, können diverse finanzielle Förderungen in Anspruch genommen werden!

TÜV AUSTRIA #WiPreis LIVE STREAM 25.11.2024 ab 1930 Uhr auf wipreis.tuvaustria.com

Wissenschaftspreis-Verleihung 2024

TÜV AUSTRIA #WiPreis Live Stream
25.11. ab 19.30 Uhr

Neun Projekte in drei Kategorien gehen am 25. November ins Rennen um den diesjährigen TÜV AUSTRIA Wissenschaftspreis, ab 19.30 Uhr wird die Verleihung LIVE aus dem Kuppelsaal der Technischen Universität Wien gestreamt: wipreis.tuvaustria.com

Die Austria´s Leading Companies 2024 sind gekürt: 2. Platz Mittelbetriebe geht an die Sepero Korrosionsschutz GmbH aus Spielberg, ST, v. l.: WKÖ-Vizepräsident Philipp Gady mit den Sepero-Geschäftsführer Mario Junior und Mario Senior Schmerleib sowie TÜV Austria-CEO Stefan Haas. Foto: G. Peroutka

Austria´s Leading Companies 2024

Das sind die
Österreich-Gewinner:innen

Austria‘s Leading Companies 2024: Das sind die Gewinner:innen aus Kärnten

Zum 26. Mal wurden in Kärnten die Leading Companies gekürt. Die ALC-Bühne des Erfolgs stand am Wörthersee – im Casino Velden.

Cybersecurity

Interview mit Joerg Lammerich
Geschäftsführer der Certified Security Operations Center GmbH (CSOC)

Unser Tochterunternehmen, die Certified Security Operations Center GmbH (CSOC), bringt Managed Detection & Response (MDR) und SOC as a Service auf den Punkt – speziell für kleine und mittelständische Unternehmen, die Großes schützen wollen.
Der Geschäftsführer der CSOC, Joerg Lammerich, ist Feuer und Flamme für die Vision, KMUs eine erschwingliche und zugleich innovative Lösung anzubieten. Im Interview spricht er über die Zukunft der Cybersecurity für den Mittelstand und verrät, warum Transparenz bei CSOC nicht nur ein Schlagwort ist.

TÜV AUSTRIA #WiPreis LIVE STREAM 25.11.2024 ab 1930 Uhr auf wipreis.tuvaustria.com
Die Austria´s Leading Companies 2024 sind gekürt: 2. Platz Mittelbetriebe geht an die Sepero Korrosionsschutz GmbH aus Spielberg, ST, v. l.: WKÖ-Vizepräsident Philipp Gady mit den Sepero-Geschäftsführer Mario Junior und Mario Senior Schmerleib sowie TÜV Austria-CEO Stefan Haas. Foto: G. Peroutka
Eisenbahnwesen_Denis Belitsky_shutterstock_519097594

Ich bin tami

Zum ersten Mal hier? Ich helfe gerne dabei, sich zurecht zu finden.

Zertifikat prüfen

Lösung finden

Wissenschaftspreis einreichen

Zertifikate prüfen

  • Personen- / System- / Produkt-Zertifizierung

  • Verification of Conformity

Geben Sie die Daten ein und überprüfen Sie ein Zertifikat

WiPreis einreichen

WiPreis einreichen

*“ zeigt erforderliche Felder an

1
2
3
4
Wählen Sie bitte zuerst aus, in welcher Kategorie Sie einreichen möchten*

You cannot copy content of this page