Lösung: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Badewart/in für Kleinbadeanlagen gemäß ÖNORM S1150
Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Badewart/in für Kleinbadeanlagen gemäß ÖNORM S1150
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Badewart/in für Kleinbadeanlagen gemäß ÖNORM S1150
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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Das Risikomanagement in der Trinkwasserversorgung ist ein Instrument, das zum planvollen Umgang mit Risiken eingesetzt wird, um möglichen Beeinträchtigungen der Versorgungssicherheit vorzubeugen.
Inhalte:
- Was sind Legionellen?
- Vorkommen von Legionellen
- Erkrankungen durch Legionellen
- Mikrobiologische Analysen
- Istzustandsanalyse und Risikobewertung im Trinkwasserbereich nach ÖNORM B 5019
- Kühlwasser- und Luftwäscherbereich
- Schwimmbadbereich
Zielgruppe
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:
- der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zur zertifizierten Badewart/in für Kleinbadeanlagen gemäß ÖNORM S1150
Warmwasseranlagen (gem. ÖN B 5019) der SGZ Nußbaummüller oder eines gleichwertigen Lehrganges
- Ausbildungsnachweis Facharbeiter im Bereich der Wasseraufbereitung
- Praxis-Nachweis von 2 Jahren in Form von Bestätigungen durch die jeweiligen Arbeitgeber
- der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Badewart/in für Kleinbadeanlagen gemäß ÖNORM S1150
Die Zertifizierungsprüfung besteht aus
- der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Single Choice und offene Fragen)
- der mündlichen Prüfung in Form eines Fachgesprächs
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Badewart/in für Kleinbadeanlagen gemäß ÖNORM S1150, das drei Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten
- Praxisnachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates im Bereich Risikomanagement (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)
Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.