Lösung: Personenzertifizierung: zertifizierte/r COVID-19 Beauftragte/r

Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r COVID-19 Beauftragte/r

Susanne Bieber

TÜV AUSTRIA-Platz 1 2345 Brunn am Gebirge Österreich

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2345 Brunn am Gebirge
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Georg Geczek Leiter Competence Center Event Safety Management

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TÜV AUSTRIA zertifiziert: COVID-19 Beauftragte/r

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  • Alle Regionen

Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung

  • 1.

    Fachliche Aus- und Weiterbildung

  • 2.

    Erstzertifizierung

  • 3.

    Re-Zertifizierung

Akkreditierung

"TÜV AUSTRIA zertifiziert COVID-19 Beauftragte/r"

Informationen

COVID-19 Beauftragte sind bei Veranstaltungen, in der Gastronomie, Hotellerie etc. durch entsprechenden Verordnungen gefordert. Mit diesem Online-Kurs werden Ihnen die wesentlichen Grundlagen vermittelt um für die Aufgaben als COVID-19 Beauftragte/r optimal gerüstet zu sein..

Inhalte:

  • Modul 1: Grundlagen der Infektiologie
  • Modul 2: Rechtliche Grundlagen
  • Modul 3: Datenschutzrechtliche Grundlagen
  • Modul 4: Risikobeurteilung
  • Modul 5: Regelungen zur Steuerung der Besucherströme
  • Modul 6: Hygiene, Sanitäre Bereiche, Verabreichung von Speisen und Getränken
  • Modul 7: Information und Schulung
  • Modul 8: Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion bzw. eines SARS-CoV-2-Verdachtsfalles

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:

 

Die Zertifizierungsprüfung besteht aus

  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Single und/oder Multiple Choice Fragen)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat COVID-19 Beauftragte/r , das zwei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten
  • Praxisnachweis von mind.1 Bestellungen zum COVID-Beauftragten bzw. Umsetzung von COVID-19- Präventiontskonzepten

Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.

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