Änderungen des EG-K 2013 mit BGBl. I Nr. 173/2023

30.01.2024

Änderungen des EG-K 2013 mit BGBl. I Nr. 173/2023

(Ausgabedatum: 30.12.2023, Inkrafttreten: 31.12.2023)

Das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen wurde mit Herausgabe des BGBl. I Nr. 173/2023 am 30.12.2023 novelliert. Von der Novelle betroffen sind Betreiber von Anlagen mit Dampfkesseln, Gasturbinen oder Motoren im Leistungsbereich bis 50 MW, bzw. Unternehmen wie die TÜV AUSTRIA GmbH die solche Anlagen überwachen.

Die Novelle dient der Umsetzung von EU-Bestimmungen (EU-Richtlinie für mittelgroße Feuerungen MCPD) bzw. der Sanierung eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens betreffend der Nichtumsetzung von Bestimmungen der Industrieemissionsrichtlinie (IED).

Wesentliche Änderungen sind:

  • In Umsetzung der MCPD ist für Anlagen > 1 MW eine einmalige Registrierung der Anlage in der Registrierungsdatenbank des edm-Portals erforderlich. (Frist: 31.12.2023)
  • Anpassungen bei Begriffsbestimmungen und Klarstellung bei der Aggregationsregel
  • Die Vorgaben für Anlagen bis 50 MW zu den Emissionsgrenzwerten und deren Überwachung wurden der MCPD bzw. der FAV 2019 angepasst.

Hierdurch ergibt sich für Anlagen bis 50 MW eine Anpassungspflicht welche vor allem für folgende Anlagen akuten  Handlungsbedarf nach sich zieht:

  • Altanlagen die vor 1994 in Betrieb genommen oder genehmigt wurden
  • Anlagen mit einer Leistung > 10 MW
  • generelle Verpflichtung zur Durchführung von Emissions-Einzelmessungen ab einer Leistung > 1 MW im Intervall von 3 Jahren

Zu beachtende Übergangsfristen bezüglich Einhaltung der Emissionsgrenzwerte gemäß Anlage 3 der FAV 2019:

  • Anlagen im Bereich von > 5 – 50 MW:    01.01.2025
  • Anlagen im Bereich bis 5 MW:               01.01.2030

Weitere Änderungen:

  • Die Aufbewahrungsfristen der Überwachungsergebnisse gemäß EG-K 2013 und der Betreiberaufzeichnungen wurden auf 6 Jahre verlängert.
  • Die Pflichten der Betreiber werden durch Vorgaben aus der IED bzw. der MCPD ergänzt und betreffen insbesondere Umweltauswirkungen, Meldepflichten bei Überschreitung des Emissionsgrenzwertes, Kontrolle der Abscheidefunktion, kontinuierliche Messung und Datenaufzeichnung.
  • Anlagenspezifische Anpassung der Bestimmungen zur Vorlage von Emissionserklärungen an die MCPD.
Das Team von McDonald’s bei der Überreichung des Diversity Zertifikats: Nikolaus Piza (Managing Director), Ines WagnerSchwartz (Employee Experience Consultant) und Karin Probst (Chief People Officer) mit Mathias Cimzar (Berater bei ZukunftVIELFALT).

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Als erster Vertreter der Gastronomie hat McDonald’s Österreich den Zertifizierungsprozess für Diversity Management durch ZukunftVIELFALT erfolgreich absolviert. Die Auszeichnung, die nach ÖNORM S2501 auch von TÜV AUSTRIA überprüft wird, würdigt Organisationen für ihr Engagement für mehr Diversität und Inklusion.

Quelle: McDonald’s Österreich Presseinformation | Brunn am Gebirge, 15. Juli 2024

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Shenzhen Wonsor Technology Co., Ltd. wurde von TÜV AUSTRIA nach IEC 60947-5-1 und ISO 14119 erfolgreich zertifiziert.

Produktsicherheit, Qualität, Nachhaltigkeit

Shenzhen Wonsor Technology
IEC 60947-5-1 und ISO 14119 zertifiziert

Shenzhen Wonsor Technology Co., Ltd. konzentriert sich auf hochwertige Smart-Sensor-Produkte und Lösungen. TÜV AUSTRIA zertifizierte Shenzhen Wonsor Technology nach IEC 60947-5-1 und ISO 14119.

Das Team von McDonald’s bei der Überreichung des Diversity Zertifikats: Nikolaus Piza (Managing Director), Ines WagnerSchwartz (Employee Experience Consultant) und Karin Probst (Chief People Officer) mit Mathias Cimzar (Berater bei ZukunftVIELFALT).
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TÜV AUSTRIA SHANGHAI granted Wuxi Shouchuang Printing & Packaging Co., Ltd. with the OK Recycled Certification
NATURKRAFT-Geschäftsführer Robert Luttenberger (l.), Bundesministerin Leonore Gewessler und NATURKRAFT-Geschäftsführer Leopold Wanzenböck (r.) bei der Verleihung des Österreichischen Umweltzeichens. Fotocredit:BMK/Viktoria Miess
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Shenzhen Wonsor Technology Co., Ltd. wurde von TÜV AUSTRIA nach IEC 60947-5-1 und ISO 14119 erfolgreich zertifiziert.

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