Lösung: Aufzug – Erstzulassung
Solution: Aufzug – Erstzulassung
Aufzug - Erstzulassung
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Aufzug -Erstzulassung
Der TÜV AUSTRIA ist “Zugelassene Prüfstelle für Aufzüge” und als “Notifizierte Stelle” in der EU registriert. Vom TÜV AUSTRIA ausgestellte Bescheinigungen und Zertifikate werden europaweit anerkannt. Die aktive Mitarbeit des TÜV AUSTRIA in internationalen Gremien wie CEN und ISO beweist maximale Kompetenz.
Aufzug Erstzulassung: Berechtigungen
Die Berechtigung zur Durchführung von Baumusterprüfungen, Fertigungs- und Montageüberwachung umfassen folgende Baugruppen:
- Fangvorrichtung
- Verriegelungseinrichtungen für Fahrschachttüren
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Puffer
- Elektrische Sicherheitsschaltungen
- Hydraulische Sicherheitsbauteile
- Fernüberwachungssysteme
- sowie komplette Aufzugsanlagen
Zusätzlich gibt es eine Reihe von Berechtigungen als zugelassene Prüfstelle, welche vor allem während des Betriebes einer Anlage relevant sind, wie z. B.: Schallschutzprüfungen, Messung von Gewicht und Treibfähigkeit uvm.
In letzter Zeit werden nun auch Bewertungen der Qualitätsmanagementsysteme der Montage- bzw. Herstellerbetriebe gemäß dem modularen Konzept der EU-Aufzugsrichtlinie, umgesetzt in Österreich durch die Aufzüge-Sicherheitsverordnung ASV 2015, durchgeführt. Durch die Überprüfung der internen QM-Systeme werden bereits in der Phase der Herstellung bzw. der Montage die Einhaltung der zutreffenden Vorschriften, Richtlinien und Normen sichergestellt.