Lösung: Augmented Reality
Solution: Augmented Reality
Alles im Blick durch erweiterte Realität
TÜV AUSTRIA unterstützt Sie bei der Entwicklung & Integration von Augmented Reality
Über portable Endgeräte wie Brillen, Tablets oder Smartphones werden Arbeitsschritte haptisch oder akustisch angesteuert, Betriebsinformationen aufbereitet und angezeigt oder Personen per Video und Audio miteinander vernetzt. Der Einsatz von Industrial Augmented Reality ermöglicht es insbesondere bei Produkten mit niedriger Losgröße und sich somit ständig ändernden Arbeitsschritten, die Produktivität nachhaltig zu steigern und Einschulungszeiten zu reduzieren. Um diese Technologie optimal einsetzen zu können, muss speziell bei industriellen Applikationen auf den Schutz der Mitarbeiter und geschäftskritischer Daten geachtet werden.
Unsere Lösungen für AR Hersteller
- CE-Konformitätserklärung gemäß
- EMV-Richtlinie 2014/30/EU
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG
- Verwendung als Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Radio Equipment Directive (RED) – Richtlinie 2014/53/EU
- Atmospheres Explosibles (ATEX) – Richtlinie 2014/34/EU
- Restrictions of Hazardous Substances (ROHS) – Richtlinie 2011/65/EU
- Prüfung von ergonomischen Aspekten
- Allgemeinprüfung
- Nach EN ISO 9241
- Prüfung der Cyber Security von OT-Systemen
- Komponenten nach IEC 62443-4-1 und 4-2
- Weboberfläche nach OWASP Top 10
- Prüfung der Kompatibilität mit PSA
Unsere Lösungen für AR Betreiber & Integratoren
- Prüfung von Systemen gemäß IEC 62443
- Datenbrille als Informationssystem
- Kompatibilität mit PSA
- Arbeitnehmer Schutzgesetz (ASchG)
- Arbeitsplatzevaluierung
- Verordnung für Elektromagnetische Felder (VEMF)
- Chemische Sicherheit
- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
- Datenbrille als Steuerungssystem
- Geringfügig verkettet
- Kompatibilität mit PSA
- Arbeitnehmer Schutzgesetz (ASchG)
- Arbeitsplatzevaluierung
- Verordnung für Elektromagnetische Felder (VEMF)
- Chemische Sicherheit
- Steuerungssicherheit (PL,SIL)
- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
- Geringfügig verkettet
-
- Geringfügig verkettet
- Tiefgreifend verkettet (die beteiligten Maschinen verlieren ihren Charakter als Einzelmaschinen)
- CE-Prüfungen – siehe AR-Hersteller