Lösung: Brandschutzplan
Solution: Brandschutzplan
Brandschutzplan
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Informationen
Brandschutz-, Flucht- und Rettungspläne müssen den Nutzern nicht nur auf den ersten Blick die erforderliche Information geben, sie müssen auch den Ansprüchen der Behörden genügen.
Ein Brandschutzplan ist für die Feuerwehr gedacht und muss richtig sein.
Die Sachliche Richtigkeit der Pläne hat der Brandschutzbeauftragte sicherzustellen – d.h. er hat zu schauen, bevor die Pläne zur Vidierung der Feuerwehr übergeben werden, ob die Pläne richtig sind.
Er muss sich den Plan nehmen und alle Bereiche kontrollieren, ob die Symbole, welche im Plan eingezeichnet sind, auch Vorort vorhanden sein.
Die Feuerwehr begutachtet die Pläne auf Übereinstimmung mit der TRVB 121 (Brandschutzpläne) und schaut im Regelfall ob die Schriftgröße, Planformat und Farben stimmen.