Lösung: Dampfkessel
Solution: Dampfkessel
Regelwerke und Downloads
- Druckgeräteüberwachungsverordnung (DGÜW-V)
- Duale Druckgeräteverordnung (DDGV)
- Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG)
- Dampfkesselbetriebsverordnung (DKBV)
- Druckgerätegesetz
- ABD-V
Dampfkessel sind eine Baugruppe, die überhitzungsgefährdete und nicht überhitzungsgefährdete Behälter oder Rohre oder deren Kombination einschließlich deren Ausrüstung enthält und die befeuert oder anderweitig beheizt wird und den Zweck hat
a) Wasserdampf von höherem als dem atmosphärischen Druck, oder
b) Wasser von einer 110 °C übersteigenden Temperatur (Heißwasserkessel) zum Zwecke der Verwendung außerhalb dieser Anordnung zu erzeugen. Zum Dampfkessel zählen auch im Rauchgasstrom liegende Überhitzer, Rückkühler sowie deren Ausrüstung.
Bewertungen und Prüfverfahren
Die Dampfkesselanlage ist durch den Hersteller einen Konformitätsbewertungsverfahren nach Richtlinie 2014/68/EU bzw. Duale Druckgeräteverordnung (DDGV) zu unterziehen.
Die ordnungsgemäße Herstellung wird durch das CE Zeichen am Fabrikationsschild und durch die Konformitätserklärung des Herstellers bestätigt. Diese sowie die Betriebsanleitung stellen die Mindestdokumentation dar.
Die Durchführung der Ersten Betriebsprüfung sowie die in Folge wiederkehrenden Prüfungen sind durch den Betreiber zu veranlassen. Die Prüffristen werden in der Druckgeräteüberwachungs-verordnung (DGÜW-V) geregelt.