Lösung: Emissionsmessung von Luftschadstoffen
Solution: Emissionsmessung von Luftschadstoffen
Luft: Emissionsmessungen von Luftschadstoffen
Warum TÜV AUSTRIA?
TÜV AUSTRIA Expert:innen genügen diesen hohen Ansprüchen durch permanente Aus- und Weiterbildung. Die Sicherstellung unserer Kompetenz und Qualität erfolgt unter anderem auch durch die Teilnahme an internationalen Ringversuchen. Als akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle bietet TÜV AUSTRIA seinen Kunden in diesem Bereich Dienstleistungen auf höchstem Niveau an.
Emissionsmessung von Luftschadstoffen
Die Belastung der Umwelt durch Luftschadstoffe ist eine maßgebliche Auswirkung der industrialisierten Gesellschaft. Durch Umweltschutzmaßnahmen können diese Belastungen verringert werden. Als Grundlage dazu ist es notwendig, die Menge und die Konzentration einzelner Schadstoffe durch eine Emissionsmessung von Luftschadstoffen festzustellen und so die Einhaltung oder Überschreitung von Grenzwerten aufzuzeigen.
Als akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle bietet der TÜV AUSTRIA seinen Kunden in diesem Bereich Dienstleistungen auf höchstem Niveau an.
Messungen nach der
Feuerungsanlagen-Verordnung (FAV)
Diese Verordnung gilt für Feuerungsanlagen, in denen Brennstoffe zum Zweck der Gewinnung von Nutzwärme oder mechanischer Energie verbrannt werden und deren Brennstoffwärmeleistung mindestens 0,1 MW beträgt, in gewerblichen Betriebsanlagen.
Messungen nach der
Abfallverbrennungsverordnung (AVV)
Die Abfallverbrennungsverordnung BGBl. II Nr. 389/2002 idgF legt die Vorgaben für den Betrieb von Anlagen zur Verbrennung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen aus Abfällen fest. Wesentlicher Bestandteil sind die Dokumentations-, Berichts- und Untersuchungspflichten für Abgase und Brennstoffe.
Emissionsmessungen nach EG-K 2013
Emissionsmessungen ermöglichen Aussagen zu Parametern und Konzentrationen der von einer Anlage ausgehenden Emissionen. Für den Betreiber liefern die Ergebnisse wertvolle Informationen für betriebliche Veränderungen (Anlagenerweiterung, Kapazitätserhöhung, Modernisierung, Optimierung etc.). Gemäß einschlägigen Regelwerken müssen Betreiber von Betriebsanlagen Art und Ausmaß der von der Anlage ausgehenden Emissionen ermitteln.
Das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen wurde mit Herausgabe des BGBl. I Nr. 173/2023 am 30.12.2023 novelliert.
Von der Novelle betroffen sind Betreiber von Anlagen mit Dampfkesseln, Gasturbinen oder Motoren im Leistungsbereich bis 50 MW, bzw. Unternehmen wie die TÜV AUSTRIA GmbH die solche Anlagen überwachen.
Neben der Tätigkeit Überwachung als SV nach §34 (Überwachung § 33, Emissionsmessung § 35, Prüfung kontinuierlicher Messungen und Dampfkesselanlagenbucherstellung) führen wir folgende Hilfestellungen in Bezug auf die Erfüllung der Betreiberpflichten für Verbrennungsanlagen im edm-Portal an:
- Aktualisierung der Stammdaten
- Einbringung von Emissionserklärungen
- Registrierung als MCP (1-50 MW)
Unser Leistungsangebot:
- Durchführung von Emissionsmessungen
- Kalibrierung der stationären Messeinrichtungen gemäß ÖNORM EN 14181 (QAL2 und QAL3)
- Prüfung der Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage gemäß § 15 AVV
- Ausbreitungsrechnung von Luftschadstoffen
- Emissionsschutzgesetz Kesselanlagen (EG-K)
- Feuerungsanlagenverordnung (FAV)
- Abfallverbrennung – Sammelverordnung (AVV)
- VOC Anlagen Verordnung (VAV)
- MAK und TRK Messungen
- Hilfestellung bei Behördenverfahren
Akkreditierungsumfang:
- Akkreditierte Prüfstelle – Luftreinhaltung – EN ISO/IEC 17025:2017: Akkreditierungsumfang Wien | Leonding
- Akkreditierte Inspektionsstelle – Industry and Energy – EN ISO/IEC 17020:2012: Akkreditierungsumfang