Auflastung für E-Nutzfahrzeuge

27.03.2023

Eine Erhöhung der Nutzlast und des höchst zulässigen Gesamtgewichts ist bei den meisten Nutzfahrzeugen kein Problem. Bei Fahrzeugen mit E-Antrieb bringt dies den Vorteil, dass diese mit 4.250 kg Gesamtgewicht noch mittels B-Führerschein für Gewerbefahrten genutzt werden können.

Eine interessante Lösung, die beispielsweise eine gesamte bestehende Flotte, ohne teure Neuanschaffungen, effizienter machen kann. Wichtig ist hierbei selbstverständlich die juristischen Einschränkungen im Blick zu behalten, denn sollte es durch die Auflastung zu einer Fahrzeugklassenänderung von N1 auf N2 kommen, müssen zusätzliche technische Vorschriften beachtet werden.

Konkret funktioniert die Auflastung mittels Dehnmessstreifentest, es kann so ganz einfach herausgefunden werden, um wie viel mehr das Fahrzeug belastet werden kann. Wie genau dieses Verfahren funktioniert, sehen Sie im nachfolgenden Video:

Die höchstzulässige Nutzlast hat auch einen Einfluss auf Kaufförderungen von E-Fahrzeugen, somit kann die Auflastung trotz nötiger Investition einen großen finanziellen Vorteil mit sich bringen. Besonders, da der Prüfvorgang nicht für jedes einzelne Fahrzeug individuell durchgeführt werden muss. Ist der Fahrzeugtyp bereits geprüft ist, können weitere Exemplare mittels Prüfgutachten genehmigt werden und müssen nur mehr durch die Landesregierung typisiert werden.

Neben der Auflastung ist auch die Erhöhung der Anhängelast eine interessante Möglichkeit, um die Nutzbarkeit einer bestehenden Flotte zu erweitern. Der dafür benötigte Carlos-Test (ECE-Zyklus) wird auf einem speziellen Prüfstand, nach exakt definierten Vorgaben durchgeführt. Unsere Experten beraten Sie gerne, um die für Sie individuell passende Lösung zu finden.

Kontakt:
Ing. Andreas Pfiel, Teamleiter Fahrzeugtechnik & Typgenehmigung – Automotive | TÜV AUSTRIA GMBH

TÜV AUSTRIA freut sich über Spitzenbewertungen im aktuellen Ranking des österreichischen Wirtschaftsmagazins trend: Platz 1 in der Kategorie Dienstleistungen, Platz 18/300 in der Gesamtwertung.

trend TOP Arbeitgeber Ranking 2025

TÜV AUSTRIA Nr. 1 Arbeitgeber Österreichs
Kategorie “Dienstleistungen”

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Sicher und nachvollziehbar: In Zusammenarbeit mit der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) hat TÜV AUSTRIA einen Best Practice Leitfaden zur Technischen Dokumentation von KI-Systemen entwickelt.

Künstliche Intelligenz (KI) – Leitfaden

Best Practice-Leitfaden
Technische Dokumentation von KI-Systemen

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Jecma Eröffnung 2025

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Einweihung des neuen Labors von Jecma
Neue Einrichtung in Paterna – Valencia

Jecma, Teil der TÜV AUSTRIA Group, setzt seinen Weg der Innovation und des Wachstums mit der Einweihung seiner neuen Einrichtung in Paterna – Valencia fort. Dieser neue Standort spiegelt die starke Entwicklung des Unternehmens und das Engagement von TÜV AUSTRIA in neuen Geschäftsbereichen wider und festigt unsere Präsenz in diesem Sektor.

Ivan Huang, Managing Director TÜV AUSTRIA China

Naher Osten & Afrika

Konformitätsbescheinigung
für Produktexporte

TÜV AUSTRIA China veranstaltete gemeinsam mit der Botschaft des Irak in China ein Seminar zum Thema “Product Export Conformity Certification for the Middle East and Africa” in Yiwu, an dem Kunden und Interessenten aus unterschiedlichen Branchen teilnahmen.

Hussein Al-Rammah, Charge d affaires a.i. an der Botschaft der Republik Irak (l) & Ivan Huang, Geschäftsführer TÜV AUSTRIA China.

Globale Handelskonformität

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Ivan Huang, Geschäftsführer von TÜV AUSTRIA China, nahm an der Hundertjahrfeier der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen dem Irak und der Volksrepublik China teil. Die Teilnahme von TÜV AUSTRIA stärkte die Zusammenarbeit mit der irakischen Regierung und der Botschaft der Republik Irak in China, wodurch die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen China und Irak weiter ausgebaut wurden.

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Ivan Huang, Managing Director TÜV AUSTRIA China
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Gruppenfoto vom Tag der Schweiß- und Prüftechnik

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