Eine Erhöhung der Nutzlast und des höchst zulässigen Gesamtgewichts ist bei den meisten Nutzfahrzeugen kein Problem. Bei Fahrzeugen mit E-Antrieb bringt dies den Vorteil, dass diese mit 4.250 kg Gesamtgewicht noch mittels B-Führerschein für Gewerbefahrten genutzt werden können.
Eine interessante Lösung, die beispielsweise eine gesamte bestehende Flotte, ohne teure Neuanschaffungen, effizienter machen kann. Wichtig ist hierbei selbstverständlich die juristischen Einschränkungen im Blick zu behalten, denn sollte es durch die Auflastung zu einer Fahrzeugklassenänderung von N1 auf N2 kommen, müssen zusätzliche technische Vorschriften beachtet werden.
Konkret funktioniert die Auflastung mittels Dehnmessstreifentest, es kann so ganz einfach herausgefunden werden, um wie viel mehr das Fahrzeug belastet werden kann. Wie genau dieses Verfahren funktioniert, sehen Sie im nachfolgenden Video:
Die höchstzulässige Nutzlast hat auch einen Einfluss auf Kaufförderungen von E-Fahrzeugen, somit kann die Auflastung trotz nötiger Investition einen großen finanziellen Vorteil mit sich bringen. Besonders, da der Prüfvorgang nicht für jedes einzelne Fahrzeug individuell durchgeführt werden muss. Ist der Fahrzeugtyp bereits geprüft ist, können weitere Exemplare mittels Prüfgutachten genehmigt werden und müssen nur mehr durch die Landesregierung typisiert werden.
Neben der Auflastung ist auch die Erhöhung der Anhängelast eine interessante Möglichkeit, um die Nutzbarkeit einer bestehenden Flotte zu erweitern. Der dafür benötigte Carlos-Test (ECE-Zyklus) wird auf einem speziellen Prüfstand, nach exakt definierten Vorgaben durchgeführt. Unsere Experten beraten Sie gerne, um die für Sie individuell passende Lösung zu finden.
Kontakt:
Ing. Andreas Pfiel, Teamleiter Fahrzeugtechnik & Typgenehmigung – Automotive | TÜV AUSTRIA GMBH
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