TÜV AUSTRIA begrüßt den EU AI Act als sinnvolles Regulierungsinstrument ausdrücklich. Es muss darauf geachtet werden, dass sogenannte Low Profile-Zertifizierungen, die ausschließlich anhand von „Papierprüfungen“ ausgestellt werden, für Hochrisiko-KI-Anwendungen nicht geeignet erscheinen – eine Bewertung muss auch die Funktion und Performance des Systems einbeziehen.
Unsere Erfahrungen aus den bereits durchgeführten Zertifizierungsprojekten zeigen außerdem, dass sich die häufig befürchtete Überregulierung im Rahmen unserer Prüfungen nicht bewahrheitet, denn selbst Audits für komplexe Modelle oder sicherheitsrelevante Anwendungen laufen in einem für die Unternehmen zeitlich und wirtschaftlich vertretbaren Rahmen ab.
In einem nächsten Schritt müssen vereinheitlichte, technische Regelwerke für die Absicherung von KI geschaffen werden, welche den Stand der Technik und Best Practices, wie beispielsweise unseren TÜV AUSTRIA TRUSTED AI Prüfkatalog, zu einheitlichen Standards erheben. Einige regulatorische Anforderungen aus dem AI Act und publizierten Richtlinien, wie zum Beispiel fixe Testdaten-Sets oder vorab definierte Trainingsdatensets, sind aus unserer Sicht schlichtweg falsch, während andere Themen wie der Umgang mit Updates und kontinuierlichem Lernen gar nicht thematisiert werden – hier sind noch Nachbesserungen und Ergänzungen durch die Standardisierung zu erwarten, wobei wir als TÜV AUSTRIA weiterhin intensiv daran arbeiten, fachlich korrekte sowie praktikable Vorgaben in den Arbeitsgruppen und Normengremien einzubringen.