Lösung: Füllstellen
Solution: Füllstellen
Füllstellen
Akkreditierung
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Regelwerke
- Versandbehälterverordnung 2011
- Druckgerätegesetz DGG
- ADR Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
- RID Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
- ADN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
- Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland
- Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBG
Zulassung und Überwachung von Füllstellen
Die wesentlichen Vorschriften hinsichtlich der erstmaligen Bewertung und den wiederkehrenden Prüfungen sind in der Versandbehälterverordnung (VBV 2011) Anlage A.4 geregelt und müssen durch eine akkreditierte Inspektionsstelle durchgeführt werden.
Behälterarten
- Druckgefäße: Flaschen, Großflaschen, Flaschenbündel, Druckfässer, verschlossene Kryo-Behälter und Metallhydrid-Speichersysteme
- Druckgaspackungen (Aerosoldosen)
- Gaspatronen
- Tauchflaschen, Atemschutzflaschen, Tarierwesten
- Feuerlöscher
- Kraftgastanks
ADR/RID/ADN-Tanks für Stoffe der Klasse 2 (gefährliche Gase)