Lösung: Gutachten und Vorfallsuntersuchung: Medizinprodukte
Solution: Gutachten und Vorfallsuntersuchung: Medizinprodukte
Zielgruppe
- Krankenhäuser
- Rehabilitationszentren
- Pflegeheime
- Arztpraxen
- Ambulatorien
- Kuranstalten
- Physikalische Institute
- Röntgen-, MR-, CT- Institute
- etc.
Gesetzliche und normative Grundlagen
Medizinproduktegesetz MPG
Ablauf
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Sichern Sie das Gerät mit sämtlichem Zubehör. Auch Einmalartikel, die verwendet wurden, sind unbedingt aufzubewahren.
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Melden Sie den Vorfall an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen.
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Sehr gerne erstellen wir ein Angebot für das gewünschte Gutachten. Nach Ihrer Auftragsbestätigung setzt sich ein Techniker zwecks individueller Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.
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Das weitere Vorgehen wird individuell besprochen. In den meisten Fällen wird das Gerät mit sämtlichem Zubehör in unser Prüflabor mitgenommen und dort weiter untersucht.
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Weiters werden mit allen betroffenen Personen Gespräche über den Vorfall geführt.
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Auf der Basis von oben Genanntem erhalten Sie von uns ein Gutachten und sämtliches untersuchtes Material zurück.
Gutachten und Vorfallsuntersuchung: Medizinprodukte
Das Risiko von Vorfällen oder Beinahe-Vorfällen in Zusammenhang mit Medizinprodukten ist prinzipiell zu minimieren. Sollte dennoch etwas passieren, ist die Ursache des Vorfalles lückenlos aufzuklären.
Die Experten_innen der TÜV AUSTRIA Medizintechnik stehen Ihnen zur Verfügung, um die Ursachen eines Vorfalls oder Beinahe-Vorfalls zu ermitteln und darüber ein Gutachten zu erstellen.
Ihre Vorteile
- Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich der Medizintechnik, der hohen Fachkompetenz unserer Mitarbeiter und von unserer Mitarbeit bei Normen und Standards.
- Uns stehen für komplexe Untersuchungen und Problemlösungen auch die Experten anderer Fachabteilungen sowie ein unabhängiger Expertenpool zur Verfügung.
- Unsere Prüfberichte und Gutachten sind als akkreditierte Stelle international und vor Gericht anerkannt und schaffen für Sie Rechtssicherheit.
- Wir sind objektiv, stehen in keinem kein Nah- oder Abhängigkeitsverhältnis von Industrie, Handel oder Behörden und sind weisungsfrei bei der Beurteilung.