Lösung: MAK Messung
Solution: MAK Messung
MAK Messung
MAK Messung
Die Konzentration von gefährlichen Stoffen in der Luft am Arbeitsplatz kann man mit Hilfe von Grenzwerten beurteilen. In Österreich sind gemäß Grenzwerteverordnung (GKV) MAK- und TRK-Werte verbindlich festgelegt. MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) oder TRK-Wert (Technische Richtkonzentration) gelten für gefährliche Arbeitsstoffe als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz. An ihnen orientieren sich zu treffende Schutzmaßnahmen und messtechnische Überwachungen.
MAK-Werte sind Schwellenwerte, bei deren Einhaltung gesundheitliche Beeinträchtigungen im Allgemeinen nicht befürchtet werden müssen. Ist für einen gefährlichen Arbeitsstoff kein solcher Schwellenwert ableitbar, muss ein TRK-Wert festgesetzt werden. Dieser richtet sich rein nach der technischen Machbarkeit und erlaubt keinerlei Aussage darüber, wie wahrscheinlich eine gesundheitliche Schädigung auch bei Einhaltung eintritt. Festgesetzt werden sie nur für gefährliche Arbeitsstoffe, für die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft keine toxikologisch-arbeitsmedizinisch begründeten MAK-Werte aufgestellt werden können.
Gasförmige Arbeitsstoffe
Neben der aktiven Probenahme kommt auch die passive Probenahme zur messtechnischen Ermittlung von flüchtigen Arbeitsstoffen in der Atemluft zum Einsatz. In der Kombination mit ausgereifter Laboranalytik ist die Überwachung aller in der Grenzwertverordnung enthaltenen Stoffe möglich.
Staubförmige Arbeitsstoffe
Überwachung von Arbeitsstoffen sowohl als einatembare Staubfraktion (E-Fraktion), als auch als alveolengängige Staubfraktion (A-Fraktion). Auch die Messung von Faserkonzentrationen ist möglich.
In Abhängigkeit der Fragestellung können die ermittelten Staubfraktionen dann nasschemisch auf deren Inhaltsstoffe untersucht werden.
Tagesmittelwerte und Kurzzeitwerte
MAK– und TRK-Werte beziehen sich auf einen bestimmten Beurteilungszeitraum (in der Regel 8 Stunden pro Tag/40 Stunden pro Woche). Innerhalb des Beurteilungszeitraumes wird ein Konzentrationsmittelwert betrachtet, Konzentrationsspitzen innerhalb des Beurteilungszeitraumes dürfen daher kurzzeitig auch über dem MAK-Wert liegen. Aus Gesundheitsschutzgründen ist es jedoch nötig, auch die Konzentrationsspitzen nach oben zu begrenzen.
Dafür gibt es Kurzzeitwerte. Als Kurzzeitwerte gelten Mittelwerte (Miw) oder Momentanwerte (Mow). Momentanwerte sind Spitzenwerte, die zu keinem Zeitpunkt überschritten werden dürfen. Momentanwerte werden für unmittelbar wirksame, lokal stark reizende Stoffe festgelegt.