Lösung: Management of Change | MOC

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TÜV AUSTRIA consults: Management of Change | MOC

"Emissionsneutrale Änderungen ohne Genehmigungspflicht - Der TÜV AUSTRIA berät Sie bei Ihren Betriebsanlagenänderungen (Um- und Zubauten, sowie Anpassungen des Maschinenparks)."

Informationen

Im Zuge der 2017 stattgefundenen Novellierung der Gewerbeordnung GewO, wurde den Betreiberinnen und Betreibern einer gewerberechtlich genehmigten Betriebsanlage durch den Gesetzgeber erstmals in umfangreicher Form die Möglichkeit gegeben bestimmte Änderungen selbiger ohne Genehmigung bzw. Anzeige durchzuführen.

Die Bewertung, ob die Genehmigung oder Anzeige für eine durchgeführte bzw. in Planung befindliche Änderung entfallen kann erfolgt durch eine Einzelfallbeurteilung unter Mitberücksichtigung der Schutzziele der Gewerbeordnung GewO. Dabei werden Sie von den Sachverständigen des TÜV AUSTRIA professionell unterstützt.

Die Evaluierung, ob die betreffende Änderung den Ausnahmekriterien der Gewerbeordnung GewO entspricht obliegt dem Ermessen des Unternehmens.

Im Zuge des Management of Change (MOC) – Verfahrens profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung der TÜV AUSTRIA Spezialisten und Spezialistinnen.
Durch die Bewertung der Änderung von einem externen und unabhängigen Unternehmen wird die Objektivität Ihrer Entscheidung sichergestellt.

Ablauf eines MOC – Verfahrens

Eingangs informieren die Sachverständigen des TÜV AUSTRIA über die nötigen Dokumente und vereinbaren mit Ihnen die Systemgrenzen. In einer umfassenden Detailprüfung erfolgt dann die Feststellung, ob die erforderliche Emissions- od. Nachbarnatralität gegeben ist.
Abschließend erfolgt die Bewertung, ob die betreffende Änderung geeignet ist die Schutzziele der Gewerbeordnung zu gefährden.
Das Ergebnis wird für Sie zur Freigabe in einem MOC – Dokument festgehalten.

Für den Fall einer positiven Bewertung erfolgt die abschließende Verifizierung durch einen zusätzlichen Sachverständigen, mit der finalen Übermittlung des Dokuments.

Bei Bestätigung der Emissionsneutralität besteht für Sie in gewerberechtlicher Hinsicht kein Handlungsbedarf mehr.

Sollte die MOC – Prüfung die Emissionsneutralität nicht bestätigen können, sind die Spezialisten und Spezialistinnen des TÜV AUSTRIA bereits über Ihr Vorhaben bzw. Ihre bereits umgesetzte Änderung informiert und unterstützen Sie gerne bei den nötigen Genehmigungsschritten.

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