Lösung: Messtechnische Kontrolle (MTK) – Kalibrierung medizinischer Geräte
Solution: Messtechnische Kontrolle (MTK) – Kalibrierung medizinischer Geräte
Zielgruppe
Betreiber von Gesundheitseinrichtungen
- Krankenhäuser
- Rehabilitationszentren
- Pflegeheime
- Arztpraxen
- Ambulatorien
- Kuranstalten
- Physikalische Institute
- Röntgen-, MR-, CT- Institute
- etc.
Gesetzliche & normative Grundlagen
- Medizinproduktegesetz, MPG
- Medizinproduktebetreiberverordnung, MPBV
- Leitfaden zu messtechnischen Kontrollen von Medizinprodukten der Physikalisch-Technischen Bundesanstal
Gerätebeispiele
- Manuelle und Elektrische Blutdruckmessgeräte
- Thermometer zur Bestimmung der Körpertemperatur
- Tretkurbelergometer
Ablauf der Prüfung
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Sehr gerne erstellen wir ein Angebot für die gewünschten Leistungen. Nach Ihrer Auftragsbestätigung setzt sich ein Prüftechniker zwecks individueller Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.
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Unsere Prüftechniker_innen prüfen Ihre medizinisch-technischen Geräte und Anlagen vor Ort unter Berücksichtigung der täglichen Abläufe.
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Der Prüfumfang richtet sich nach den gesetzlichen sowie vom Hersteller geforderten Anforderungen.
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Je nach Umfang werden Sie regelmäßig oder nach Abschluss der Prüfungen über die Ergebnisse informiert – dies vereinbaren Sie nach Wunsch mit den Prüftechniker_innen.
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Die geprüften Geräte und Anlagen werden von uns mit einem Prüfaufkleber gekennzeichnet, auf dem Sie schnell und eindeutig das Datum der nächsten Überprüfung erkennen können.
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Die Dokumentation wird in einem von Ihnen gewünschten Format geliefert: Papierbericht, PDF und in digitaler Form als Datenimport-File für Ihre FM-Software.
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Wir unterstützen Sie mit Lösungsvorschlägen zur Behebung festgestellter Mängel.
Bei medizinischen Geräten mit Messfunktion ist Präzision gefragt, um korrekte Diagnosen stellen zu können. Deshalb müssen diese Geräte regelmäßig auf ihre Anzeigegenauigkeit kontrolliert werden.
TÜV AUSTRIA führt diese messtechnische Kontrollen vor Ort durch an
- Blutdruckmessgeräten
- Thermometern zur Bestimmung der Körpertemperatur und
- Tretkurbelergometer
Die messtechnische Kontrolle von medizinischen Geräten mit Messfunktion ist in der Medizinproduktebetreiberverordnung geregelt.
Diese Geräte müssen in geräteabhängigen Intervallen von 12 bzw. 24 Monaten regelmäßig auf ihre Anzeigegenauigkeit kontrolliert werden. Oft wird diese messtechnische Kontrolle auch als „Kalibrierung“ bezeichnet.