Reduktion der Methanemissionen als Beitrag zum Klimaschutz

Hintergrund

Die Verringerung von Methanemissionen ist für die Eindämmung des Klimawandels von Relevanz. 19 % der Methanemissionen in der EU entfallen auf den Energiesektor.

Die EU Kommission hat bereits 2021 den Vorschlag für eine Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor vorgelegt. Im Dezember 2022 haben die EU-Mitgliedstaaten im Rat eine Einigung über den Vorschlag für eine Verordnung erzielt, mit der neue Vorschriften zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor festgelegt werden sollen. Im November 2023 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Verordnung.

Der Vorschlag ist der zweite Teil des Legislativpakets „Fit für 55“, mit dem der europäische Grüne Deal umgesetzt werden soll, um in der EU bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Themenschwerpunkte

Mit der Verordnung werden für die Sektoren Öl, Gas und Kohle Verpflichtungen eingeführt, Methanemissionen zu messen, zu melden und zu überprüfen. Außerdem müssen Maßnahmen zur Minderung dieser Emissionen getroffen werden. Darunter Maßnahmen zur Erkennung und Reparatur von Methanlecks sowie zur Begrenzung des Ablassens und Abfackelns.Die Verordnung soll auch globale Überwachungsinstrumente enthalten, mit denen bei Methanemissionen aus Öl-, Gas-und Kohleeinfuhren in die EU für Transparenz gesorgt werden soll.

Anlagenbetreiber und Fernleitungsbetreiber

müssen den zuständigen Behörden innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Inkrafttreten der Verordnung Berichte mit Folgendem vorlegen:

  • Quantifizierung der geschätzten Methanemissionen an der Quelle basierend auf zumindest allgemeinen Emissionsfaktoren (binnen 12 Monaten)
  • Quantifizierung der direkt gemessenen Methanemissionen an der Quelle für selbst betriebene Anlagen (binnen 18 Monaten),
  • Quantifizierung der direkt gemessenen Methanemissionen an der Quelle für nicht selbst betriebene Anlagen (binnen 30 Monaten)
  • Quantifizierung der direkt gemessenen Methanemissionen an der Quelle, ergänzt um Messungen auf Standortebene (binnen 30 Monaten und danach jedes Jahr bis zum 31. Mai) und
  • Quantifizierung der direkt gemessenen Methanemissionen an der Quelle für nicht selbst betriebene Anlagen ergänzt um Messungen auf Standortebene (binnen 48 Monaten und danach jedes Jahr bis zum 31. Mai).

Bergwerksbetreiber

müssen den zuständigen Behörden für in Betrieb befindliche Bergwerke Berichte mit Daten zu den jährlichen Methanemissionen an der Quelle (innerhalb von 12 Monaten) vorlegen und verfüllte und aufgegebene Bergwerke überwachen.

Behörden

müssen regelmäßige Inspektionen durchführen, um die Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen durch die Betreiber zu kontrollieren.

Leckerkennung und -reparatur (LDAR – Leak Detection and Repair)

Ziel der Leckerkennung-und -reparatur ist es, die Quellen von Methanemissionen, einschließlich anderer unbeabsichtigter Methanemissionen, zu ermitteln und die betreffenden Komponenten zu reparieren oder zu ersetzen.

Die vorläufige Einigung sieht die Annahme eines risikobasierten Ansatzes vor, bei dem auf der Grundlage von Mindestgrenzwerten für die Lecksuche und Mindestschwellenwerten für Lecks zwischen Inspektionen zur Lecksuche und Reparatur vom Typ 1 (geringere Genauigkeit, zur Ermittlung großer Lecks) und entsprechenden Inspektionen vom Typ 2 (höhere Genauigkeit, zur Ermittlung kleiner Lecks)unterschieden wird sowie zwischen oberirdischen Komponenten, unterirdischen Komponenten sowie Unterwasser-Komponenten und Komponenten unter dem Meeresgrund unterschieden wird.

Die Betreiber haben der zuständigen Behörde binnen 3 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung ein Programm für die Lecksuche und Reparatur vorzulegen.

Die beiden Organe haben vereinbart, Betreibern unter bestimmten Bedingungen die Nutzung fortschrittlicherer Technologiesysteme zu gestatten.

Bohrlöcher

Gemäß der vorläufigen Einigung sollten die Mitgliedstaaten ein Bestandsverzeichnis über alle Bohrlöcher führen, das regelmäßig zu aktualisieren ist. Für Bohrlöcher, die vor weniger als 30 Jahren dauerhaft verfüllt und aufgegeben wurden, und gegebenenfalls für andere Bohrlöcher sollte ein Nachweis erbracht werden, dass keine Methanemissionen mehr freigesetzt werden.

Für die Sanierung, den Rückbau und die dauerhafte Verfüllung inaktiver Bohrlöcher müssen Emissionsminderungspläne geführt und regelmäßig aktualisiert werden.

Leistungen des TÜV AUSTRIA

  • Bewertung der Programme zur Leckerkennung und -reparatur (LDAR -Leak Detection and Repair)
  • Verifizierung der Daten aus den Programmen zur Leckerkennung und -reparatur (LDAR -Leak Detection and Repair)
  • Bewertung der abgeleiteten Maßnahmen
    • Technische Maßnahmen (zB Explosionsschutz)
    • Umweltmaßnahmen
    • Maßnahmen zum Schutz von Personen (zB Explosionsschutz)
  • Zertifizierung von Prüf-und Inspektionsverfahren (zB Drohnenbefliegung)
  • Schulungen & inhouse trainings

TÜV AUSTRIA Ansprechpartner Verringerung von Methanemissionen im Energiesektor

Martin Schwarz | Deutschstraße 10, 1230 Wien | +43664604546139 | martin.schwarz@tuv.at

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