Das SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH (SURE) stellt ein freiwilliges Zertifizierungssystem zur Verfügung, um die Einhaltung der in der Erneuerbare Energien-Richtlinie der Europäischen Union (2018/2001/EG – RED II) geforderten Nachhaltigkeitskriterien für die Erzeugung von Strom und Wärme aus Biomasse nachweisen zu können. Auf Basis dieser Richtlinie wird der Anteil der Bioenergie zur Deckung des zukünftigen Energiebedarfs deutlich zunehmen. Die europäischen Mitgliedsstaaten haben sich auf Kriterien geeinigt, die künftig alle Wirtschaftsakteure, welche Biomasse oder Biogas zur Strom- oder Wärmeerzeugung nutzen, einhalten und dokumentieren müssen. So wird gewährleistet, dass die hierfür eingesetzte Biomasse nachhaltig produziert wurde.
Objektive SURE Zertifizierung von nachhaltiger Biomasse
Freiwillige Zertifizierungssysteme, wie das der SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH (SURE), gelten als objektive und zuverlässige Möglichkeit, die Einhaltung dieser RED II-Kriterien zu dokumentieren. In diesem Zusammenhang werden die Systeme von der EU-Kommission geprüft und anerkannt, um eine vollumfängliche Compliance mit den RED II-Anforderungen zu gewährleisten. So kann eine hohe Qualität und Transparenz der Nachhaltigkeitszertifizierung garantiert werden.
Eine TÜV AUSTRIA Zertifizierung nach dem SURE-System bestätigt das Engagement eines Unternehmens hinsichtlich Nachhaltigkeit und liefert dafür einen objektiven Nachweis. Anlagenbetreiber, die dem europäischen CO2-Emissionshandel (EU ETS) unterliegen, dürfen zertifizierte Biomasse weiterhin als nachhaltig ausweisen. Zudem erhöht eine Managementsystemzertifizierung die Qualität der Produktion und stellt somit einen wichtigen Wettbewerbsvorteil gegenüber konventionellen Produkten dar. TÜV AUSTRIA als SURE Zertifizierungsstelle steht sämtlichen Energiedienstleistern in der Erzeugung, Verarbeitung und dem Transport als zuverlässiger Industrie-Partner zur Verfügung.
Nationale rechtliche Grundlagen
Die Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien zur Treibhausgas-Einsparung der aktuell gültigen RED II wurden per Anfang April für forstwirtschaftliche Biomasse mit der „Nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse – Verordnung – NFBioV“ rechtskräftig in nationales Recht umgesetzt. Für landwirtschaftliche Biomasse gelten die „Nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe-Verordnung – NLAV“, sowie die„ Biomasseenergie- Nachhaltigkeitsverordnung – BMEN-VO“.
Kontakt: TÜV AUSTRIA SURE Zertifizierungsstelle, M: sure@tuv.at, T: +43 664604548238
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