Lösung: Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude | ÖNORM B 1301
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ÖNORM B 1301: Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude
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ÖNORM B 1301: Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude
Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden sind dafür verantwortlich, dass von ihren Gebäuden keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.
Die routinemäßige professionelle Überprüfung eines Gebäudes auf mögliche Schäden und potenzielle Gefahrenquellen ermöglicht es, problematische Bereiche zu identifizieren und kann somit dazu beitragen, die Haftung zu reduzieren oder gar zu vermeiden. Diese Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten werden als selbstverständliche Handlungspflichten eines Gebäudeeigentümers bzw. des bestellten Hausverwalters angesehen.
Typische Anwendungsbereiche der ÖNORM B 1301 sind unter anderem Bürogebäude sowie Betriebsgebäude, Gemeindezentren, Kindergärten sowie Schulen, usw.
TÜV AUSTRIA blickt bereits auf zahlreiche Begehungen von Nicht-Wohngebäuden zurück und unsere Kund:innen profitieren von dieser Expertise. Das umfasst die digitale Befundung, Gruppierung und Unterstützung bei der Priorisierung der Dringlichkeit, alles dank tami by TÜV AUSTRIA zu 100 Prozent digital, ohne zahlreiche Ausdrucke.
Einteilung der Objektsicherung
Die ÖNORM B 1301 “Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und Begutachtungen” bietet einen praxisorientierten und strukturierten Leitfaden zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieser umfassenden Prüfpflichten.
Die Objektsicherheitsprüfungen können in vier Fachbereiche aufgeteilt werden:
- Technische Objektsicherheit
- Gefahrenvermeidung und Brandschutz
- Gesundheits- und Umweltschutz
- Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren
Checkliste und Prüfprotokolle – der effiziente Weg
Die im Anhang der ÖNORM B 1301 sehr detailliert ausgestaltete Checkliste hat informativen Charakter und dient als Beispiel, wie die Dokumentation von Objektsicherheitsprüfungen durchgeführt werden kann. Das Ergebnis jeder Prüfung ist in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren.
Anhand der oben genannten Fachbereiche erstellt TÜV AUSTRIA eine für das konkrete Gebäude spezifische Checkliste und führt basierend darauf die Sichtkontrollen der jeweiligen Bauteile und Ausstattungen durch. Des Weiteren kann eine Erstbegehung inkl. einem eigenständigen Mängelprotokoll mit Einteilung der Prioritäten bzw. der Fristen durchgeführt werden.
Gute Checklisten helfen mit, die Objektsicherheitsprüfungen effizient durchzuführen, zu dokumentieren und sollten mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
Sichtkontrollen und zerstörungsfreie Begehungen
Die ÖNORM B 1301 empfiehlt des Weiteren, die Sichtkontrollen samt zerstörungsfreier Begutachtung zumindest einmal pro Jahr durchzuführen.
Wird bei einer solchen Begehung ein Schaden ersichtlich, ist dieser zu melden und binnen einer angemessenen Frist zu beheben. Bei sicherheitsgefährdenden Mängeln ist die Behebung des Mangels jedoch unverzüglich zu veranlassen.
Pflichten der Eigentümer
Eigentümer bzw. Verwalter haben sich laufend über die neuesten gesetzlichen Vorschriften zu informieren und das Gebäude – zumindest was die Nutzungssicherheit betrifft – auf dem technisch neuesten Stand zu halten.
Wer sich nicht um sein Objekt kümmert, handelt fahrlässig und muss im Fall eines Unfalles nicht nur Schadenersatz zahlen, sondern auch die strafrechtlichen Konsequenzen tragen.
Regelmäßige Sichtungen sind entscheidend. Die ÖNORM B 1301 unterstützt den Eigentümer, Verwalter etc., bau- und anlagentechnische Fragestellungen geordnet und vollständig auszulagern und Haftungen weiterzugeben.