Lösung: Personenzertifizierung: Schweißer/in nach ÖNORM 9606-1 (Stahl)
Solution: Personenzertifizierung: Schweißer/in nach ÖNORM 9606-1 (Stahl)
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Schweißer/in nach ÖNORM 9606-1 (Stahl)
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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Schweißerprüfungen dienen zur Sicherung der Güte von Schweißarbeiten. Ihre Schweißer-Prüfungsbescheinigung dient als Nachweis für die Qualität Ihrer Arbeit.
Jede Schweißerprüfung besteht aus einen praktischen als auch einen fachkundlichen Prüfungsteil. Die praktische Prüfung misst die Handfertigkeit anhand des Schweißens eines Prüfstücks. Im theoretischen Teil werden die Fachkenntnisse überprüft. Die Gültigkeitsdauer der abgelegten Prüfung beträgt in der Regel drei Jahre.
Mit einem Zertifikat nach EN ISO 9606-1 bzw. AD 2000 können Sie (abhängig vom eingesetzten Schweißverfahren) als Stahlschweißer/in im…
- Kesselbau,
- Stahlbau,
- Brückenbau, Behälterbau,
- Fahrzeugbau,
- Kran- und Apparatebau,
- Rohrleitungsbau,
- Heizungs- und Installations- und Lüftungstechniktätig werden.
Zielgruppe
Personen, welche ein Schweißzertifikat nach EN ISO 9606-1 anstreben oder ihr bestehendes Zertifikat verlängern möchten und bereits die entsprechende Handfertigkeit besitzen.
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind
- der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum/r Schweißer/in der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
- der Antrag zur Schweißerzertifizierung nach EN ISO 9606-1
Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus
- der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben und
- der praktische Prüfung, welche die Handfertigkeit anhand des Schweißens eines Prüfstücks gemessen wird.
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat nach EN ISO 9606-1, das drei Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre(EN ISO 9606-1 bzw. 2 Jahre bei EN ISO 9606-2)sind
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der/die Schweißer/in muss regelmäßig mit Schweißarbeiten im geltenden Prüfungsbereich beschäftigt sein- eine Unterbrechung von 6 Monaten ist zulässig.
Der Antrag und die Nachweise können frühestens 3 Monate vor und bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.