Lösung: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Botulinumtoxin & Filler Injector
Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Botulinumtoxin & Filler Injector
TÜV AUSTRIA zertifiziert: ÄrztInnen als Botulinumtoxin und Filler Injector
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Akkreditierung
Informationen
Die Ausbildung und Zertifizierung gilt nur für Ärztinnen und Ärzte, die ästhetische Behandlungen unter Anwendung von Botulinumtoxin und Fillern durchführen und eine gültige Zulassung und Eintragung in der jeweiligen länderspezifischen Ärzteliste nachweisen können.
Inhalte:
- Botox & Filler Essentials (inklusive Praxisteil)
- All About Lips (inklusive Praxisteil)
- Full Face Botox & Filler Expert (inklusive Praxisteil)
- Anatomie Full Face Expert
- Complication Manager
Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an unseren externen Zertifizierungspartner: https://thefilleracademy.com/
Zielgruppe
ÄrztInnen, die ästhetische Behandlungen unter Anwendung von Botulinumtoxin und Fillern durchführen
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:
- der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum “zertifizieren Botulinumtoxin und Filler Behandler“ oder eines gleichwertigen Lehrganges
- Zulassung und Eintragung in der jeweiligen länderspezifischen Ärzteliste
- Bekanntgabe der gültigen Ärztenummer
- Facharztdiplom und Promotionsbescheid
- Positiv bestandener Eignungstest (Teilnehmer-Evaluierungsbogen)
- Nachweis von mind. 100 Behandlungen
- positive Bewertung der Ausbildungsleitung
- Lebenslauf
- Nachweise über die Dauer von facheinschlägigen Beschäftigungsverhältnissen
- der Antrag zur Zertifizierungsprüfung zum zertifizierten Botulinumtoxin & Filler Injector
Die Zertifizierungsprüfung besteht aus
- der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlfragen (Multiple Choice)
- einer praktischen Prüfung / Fachgespräch:
- Behandlungsbeurteilung und Erstellung eins Behandlungsplans (Aufklärung des Patienten, Behandlung, Nachsorge etc.)
- Abfrage des theoretischen Wissens über den Behandlungsplan unter Beweisstellung, praktisch-didaktisches Wissens
- Behandlungsergebnis (Berücksichtigung des eingesetzten Mittels)
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat zum zertifizierten Botulinumtoxin & Filler Injector, das drei Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mind. 12 Unterrichtseinheiten bzw. alternativ eine schriftliche Prüfung
- der Praxisnachweis von von mindestens 150 Behandlungen und Dokumentation innerhalb der letzten 2 Jahre (Datenauszug, Behandlungsmethode, Behandlungserfolg, Maßnahmen bei Komplikation), alternativ kann eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.