Lösung: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Personenbetreuer/in
Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Personenbetreuer/in
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Personenbetreuer/in
In welcher Region benötigen Sie diese Lösung?
- Alle Regionen
Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Freizeitgestaltung für Schülerinnen und Schüler entsprechend dem pädagogischen Konzept des Standortes und den Bedürfnissen und Wünschen der Schülerinnen und Schüler. Planung, Koordinierung und Absprache des Freizeitprogramms mit dem Betreuungsteam und der Schulleitung
Die Palette der Lehrinhalte reicht von Persönlichkeitstraining und menschlicher Entwicklung über Kommunikation und Betreuungsmethoden bis zu Interkulturellem
Lernen und Gehirnjogging. Die Ausbildung umfasst theoretische Module sowie ein mehrwöchiges Praktikum und
schließt mit einer Zertifizierungsprüfung ab.
Zielgruppe
Personen, die sich verändern und künftig in der Pädagogischen Freizeitbetreuung ( Freizeit-/ kommerzielle Personenbetreuung im Kinder-/ Jugend-Bereich) tätig sein wollen. Siehe auch unser Berufsbild.
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:
- der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum/r Personenbetreuer/in bei IMPROVE oder eines gleichwertigen Lehrganges
- Praktikumsnachweise (150 Std. im Kinder-/Jugendbereich, 150 Std. im Seniorenbereich)
- Nachweis der erfolgreich abgelegten Zwischenprüfungen
- der Antrag zur Zertifizierungsprüfung zum/r Personenbetreuer/in
Die Zertifizierungsprüfung beinhaltet eine
- schriftliche Projektarbeit
- mündliche Präsentation
- schriftliche Zwischenprüfungen
- Teilnehmerbewertung durch Trainer/innen
- Beurteilung durch die Praktikumsstellen
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Personenbetreuer/in, das drei Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- Fachspezifische Weiterbildung (z.B. Refreshing-Kurs, Vertiefungskurs etc.) im Umfang von mindestens 24 Stunden und
- Fachspezifische Praxis im Umfang von insgesamt 50 Tagen
Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.