Lösung: Personenzertifizierung: zertifizierter Business-Trainer/in
Solution: Personenzertifizierung: zertifizierter Business-Trainer/in
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Business-Trainer/in
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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Als Business-Trainer/in können Sie Schulungen und Inputs lebendig und gehirngerecht aufbauen und abhalten.
- Modul 1: „wie man Wissen wirksam weiter gibt”
- Modul 2: „interaktiver Schulungsaufbau in der Praxis“
- sowie 4 Vertiefungsmodule:
- Schwierige Schulungssituationen meistern
- Professionell Präsentieren
- Warm-Ups – Icebreaker und weitere Lernspiele
- FlipArt – Flipcharts beginnen zu leben
Zielgruppe
Die Ausbildung Business Trainer/in richtet sich an alle Personen, die eine moderne und fundierte Ausbildung zum/zur Trainer/in anstreben oder häufiger Inhalte an KollegInnen oder Gruppen vermitteln. Dabei richten wir unser Angebot sowohl an Quereinsteiger als auch an erfahrene MitarbeiterInnen sowie an Fach- und Führungskräfte
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:
- Mindestalter 24 Jahre & Berufserfahrung
- der Nachweis des abgeschlossenen Lehrgangs zum diplomierten Business-Trainer/in
bei CTC-Academy Wien oder eines gleichwertigen Lehrganges - der Nachweis des Zertifikates “Business-Trainer/in der CTC-Academy
- der Antrag zur Zertifizierungsprüfung zum Business-Trainer/in
Die Zertifizierungsprüfung besteht aus
- der schriftlichen Prüfung in Form von offenen Fragen
- Fachgespräch
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Business-Trainer/in, das drei Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens von 16 Stunden
- der Nachweis von mind. 20 Tagen fachspezifischer Praxis als Trainer/in oder Assistent/in oder alternativ Fachprüfung
- innerhalb der Gültigkeit des Zertifikates
Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.