Lösung: Personenzertifizerung: Fachverarbeiter/in von Wärmedämm-Verbundsystemen
Solution: Personenzertifizerung: Fachverarbeiter/in von Wärmedämm-Verbundsystemen
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Fachverarbeiter/in von Wärmedämm-Verbundsystemen
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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) sind auf dem Vormarsch und für die Verarbeitung von WDVS wird entsprechend qualifiziertes Personal benötigt. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen:
- Grundlagen der spezifischen bauphysikalischen und bauchemischen Vorgänge
- Aufbau eines WDVS und Funktion der einzelnen Systemkomponenten
- Auswirkungen von Wasser, Wärme, Temperatur und Luftfeuchtigkeit
- Europäische Technische Zulassungen und Österreichische Normen
- Normgerechte Ausführung eines WDVS, Ausbildung von An- und Abschlüssen
- Untergrundprüfung und Untergrundvorbereitung
besitzen.
Zielgruppe
Zielgruppe für diese Zertifizierung sind Personen, die im Bau- und Baunebengewerbe tätig sind.
Zertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung für die Erstzertifizierung sind:
- der Nachweis des abgeschlossenen Grundkurses für Fachverarbeiter/innen von Wärmedämm-Verbundsystemen
- der Nachweis über mindestens sechs Monate Praxis im Bereich Verarbeitung von WDVS
- der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Fachverarbeiter/in von Wärmedämm-Verbundsystemen
Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus:
- praktischen Übungen im Zuge der Ausbildung
- der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Fachverarbeiter/in von Wärmedämm-Verbundsystemen, das drei Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweis eines abgeschlossenen eintägigen Auffrischungskurses
- der Nachweis der einschlägigen Tätigkeit innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates, wobei mindestens sechs Monate Praxis im Jahr vor Ablauf des Zertifikates erforderlich.
Zudem ist eine Re-Zertifizierungsprüfung abzulegen. Die Re-Zertifizierungsprüfung ist eine schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice).
Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.