Lösung: Planung von Schutz- und Schongebieten

Solution: Planung von Schutz- und Schongebieten

Ing. Robert Schmidt MSc.

Ing. Robert Schmidt MSc.

Industriestraße 43 5600 St. Johann/Pg. Österreich

+43 6412 8567 2

+43 6412 8567 4

E-Mail senden

Ing. Robert Schmidt MSc.
TÜV AUSTRIA is a Member in Good Standing of TIC Council | TÜV (R)
INGENIEURBÜRO MOSER GmbH

INGENIEURBÜRO MOSER GmbH

Industriestraße 43 5600 St. Johann/Pg. Österreich

+43 6412 8567

E-Mail senden

INGENIEURBÜRO MOSER GmbH
TÜV AUSTRIA is a Member in Good Standing of TIC Council | TÜV (R)

Planung von Schutz- und SchongebietenPlanung von Schutz- und Schongebietenangle down red

"Planung von Schutz- und Schongebieten: Wasser­schutz­gebiete dienen der Vermeidung negativer Einflüsse auf das Trinkwasser."

Planung von Schutz- und Schongebieten

Wasser­schutz­gebiete dienen der Vermeidung negativer Einflüsse auf das Trinkwasser. Die Festlegung eines Wasser­schutz­gebietes durch die Wasserrechts­behörde ist die wichtigste Voraussetzung für den Schutz einer Wasser­gewinnungsstelle. Je nach Art der Wassergewinnung (Brunnen oder Quellfassung) und lokalen Gefährdungsmöglichkeiten werden im Zuge wasser­rechtlicher Bewilligungen durch Sachverständige behördliche Schutzzonen und individuelle Auflagen festgelegt.

Folgende Gebote gelten für alle Schutzzonen: 

  • Die Eckpunkte der Schutzzonen sind mit rot gestrichenen Steinen oder Pflöcken zu markieren.
  • Das Grünland oder der Wald ist zu pflegen und zu erhalten.
  • An wichtigen Plätzen (z. B. an Wander- und Verkehrswegen) sind Hinweistafeln mit der Aufschrift “Wasserschutzgebiet, jede Verunreinigung verboten” anzubringen.

Je nach Art der Schutzzone sind gewisse behördliche Auflagen und Verbote einzuhalten.

Wasser­schongebiete

­In diesem Bereich befinden sich meist wichtige Grundwasservorkommen, die besonders geschützt werden müssen. Es gelten spezielle Auflagen, Nutzungs­einschränkungen, Verbote und Gebote. Daher müssen Maßnahmen, welche das Wasservorkommen gefährden können, bei der Wasserrechts­behörde angezeigt oder wasserrechtlich bewilligt werden, sofern diese nicht generell verboten sind.
Zum Wasser­schongebiet wird ein (meist größeres) Gebiet per Verordnung des Landeshauptmannes (§ 34 Wasserrechtsgesetz) erklärt.
close

*“ zeigt erforderliche Felder an

Land*
Address
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
tami-logo-white-red

Ich bin tami

close

Zum ersten Mal hier? Ich helfe gerne dabei, sich zurecht zu finden.

Zertifikat prüfen

arrow right red

Lösung finden

arrow right red

Wissenschaftspreis einreichen

arrow right red
tami-logo-white-red

arrow leftZertifikate prüfen

close
  • Personen- / System- / Produkt-Zertifizierung

  • voc-volatile-organic-compounds-shutterstock_2116096517_Dmitry Kovalchuk

    Verification of Conformity

Geben Sie die Daten ein und überprüfen Sie ein Zertifikat

tami-logo-white-red

arrow leftWiPreis einreichen

close
tami-logo-white-red

arrow left

close
tami-logo-white-red

arrow leftWiPreis einreichen

close

*“ zeigt erforderliche Felder an

1
2
3
4
Wählen Sie bitte zuerst aus, in welcher Kategorie Sie einreichen möchten*
tami-logo-white-red tami_scroll

You cannot copy content of this page