Lösung: Prüfungen nach §8a BSI-Gesetz
Solution: Prüfungen nach §8a BSI-Gesetz
Prüfungen nach §8a BSI-Gesetz
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KRITIS-Unternehmen sind nach dem IT-Sicherheitsgesetz dazu verpflichtet, ihre Systeme nach dem gültigen Stand der Technik abzusichern und dies alle zwei Jahre gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachzuweisen. Hierfür ist eine Prüfung einer unabhängigen Prüfstelle erforderlich. Die TÜV TRUST IT unterstützt Sie als Prüfstelle kompetent dabei Prüfungen nach §8a BSI-Gesetz durchzuführen.
- Unabhängige, unparteiische und neutrale Prüfungsdurchführung
- Nachgewiesene Kompetenz des Prüfteams über eine Weiterbildung bzgl. Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a BSIG
- Langjähriger und branchenübergreifender Erfahrung in der Informationssicherheit
- Reduzierter Prüfaufwand im Unternehmen (z.B. kein Einsatz der Internen Revision oder anderer unternehmensinternen unabhängigen Prüfer)
- TÜV TRUST IT unterliegt als zertifizierter IT-Sicherheitsdienstleister einer dauerhaften Kontrolle durch das BSI