§ 18 - TEG 2012 - Tiroler Elektrizitätsgesetz

Jede Anlage zur Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Elektrizität ist regelmäßig zu überprüfen, ob sie den Bewilligungsbescheiden und den sonstigen elektrizitätsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Diese Prüfung ist, je nach Bundesland, in 5- oder 10-jährlichen Zeitabständen durchzuführen. siehe Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 – TEG 2012

TÜV AUSTRIA ist die einzige akkreditierte Stelle für Prüfungen nach den elektrizitätsrechtlichen Landesgesetzen.

TÜV AUSTRIA GMBH | Team Compliance – Services | Tel.: +43-50454 – 1410 | E-Mail: sales@tuv.at

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