Dieser Bereich gliedert sich in folgende Teilbereiche:
Sicherheitstechnisches Zentrum (STZ) im Sinne des Abschnitt 7 ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz BGBl. Nr. 450/1994 zur Durchführung sicherheitstechnischer Dienstleistungen.
Arbeitsstättenbegehungen – durch Sicherheitsfachkraft §77a ASchG idgF