Lösung: Turngerät
Solution: Turngerät
Turngeräte und Sportgeräte
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Prüfung von Turn- und Sportgeräten
- 1.
Erstmalige Prüfungen nach Neuaufstellung von Geräten, Prüfgrundlage ÖNORM B 2609
- 2.
Wiederkehrende Prüfung, meist Jahresprüfung, gemäß ÖNORM B 2609
- 3.
Prüfumfang: Turn- und Sportgeräte samt Aufstellungsverhältnissen (Sicherheitsabstände, Anordnung, etc.)
- 4.
Dokumentation: dateimäßige Erfassung und Auflistung aller Turnanlagen und Mängel, Fotodokumentation bei Mängeln, Vorschläge für die Durchführung von Reparaturen und Sanierungen, Evidenzhaltung der Prüfergebnisse
- 5.
Unterstützung und Begutachtung
- 6.
Sicherheitstechnisches Coaching bei Herstellern und Betreibern
Sportausübung bedeutet erhöhtes Risiko. Dies gilt auch für kontrolliertes Risiko beim Turnen.
Sichere Turngeräte sind dabei Voraussetzung für ein akzeptierbares Restrisiko. Normgerechte Ausführung sowie regelmäßige Überprüfungen sind dabei die wichtigsten Garanten.
Betreiber haften für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer “Turn- und Sportgeräte”. Deshalb ist es für Gemeinden, Vereine, Schulen und dgl. wichtig, die Geräte regelmäßig auf Schäden und Verschleiß kontrollieren zu lassen. Viele Unternehmen outsourcen die Überwachung und schalten den TÜV AUSTRIA ein.