Umstellung auf SCC-VAZ 2021

22.05.2024

Der Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ e.V.) ist seit September 2021 neuer Programmeigentümer des deutschen SCC-Regelwerks.

Mit der Übernahme des deutschen SCC-Regelwerks wurde die bisherige SCC Version 2011 durch SCC-VAZ 2021 in Deutschland und Österreich ersetzt. Durch die Umstellung müssen neue Fristen der Managementsystem-Zertifizierungen sowie eine veränderte Gültigkeit der Personenzertifikate beachtet werden.

Update: Umstellung auf das neue SCC-Regelwerk SCC-VAZ 2021 A in Österreich ist abgeschlossen

Der österreichische Programmeigentümer FVMI hat sich der Umstellung auf das neue Regelwerk SCC-VAZ 2021 angeschlossen auf Grundlage eines Vertrages mit dem deutschen Programmeigentümer VAZ e.V. Diese Vertragsgrundlage ist die Basis für die Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen in Österreich.

Die Anerkennung der Umstellung auf das neue Regelwerk SCC-VAZ 2021 bei der österreichischen Akkreditierungsstelle „Akkreditierung Austria“ wurde nun final abgeschlossen.

Die TÜV AUSTRIA GmbH ist mit Wirkung vom 13.05.2024 berechtigt, alle SGU-Personal Zertifikate nach dem neuen Regelwerk SCC-VAZ 2021 A auszustellen.

Das neue Regelwerk SCC-VAZ 2021 unterscheidet sich inhaltlich nicht vom SCC 2011 Regelwerk, jedoch hat sich Laufzeit der Personenzertifikate auf 5 Jahre verkürzt.

Die Verkürzung der Laufzeit gilt bereits seit 01.05.2023. Das SCC-Sektorkomitee des österreichischen Programmeigentümers FVMI hat die Laufzeitverkürzung bereits vor einem Jahr für alle Zertifizierungsstellen eingeführt, um die bevorstehende Umstellung auf das neue Regelwerk zu erleichtern.

Überdies gelten seither Übergangsvorschriften für alle Zertifikate, die noch nach dem alten SCC Regelwerk 2011 ausgestellt wurden:  

  • Ab 1.5.2023 sind SGU-Personenzertifikate mit einer Laufzeit von längstens 5 Jahren auszustellen. Das letztmögliche Gültigkeitsdatum dieser Zertifikate ist der 30.4.2028.
  • SGU-Personenzertifikate, die nach dem 1.5.2022 mit einer Laufzeit von 10 Jahren ausgestellt wurden, können auf Wunsch mit einer Laufzeit von 5 Jahren neu ausgestellt werden.
  • Alle SGU-Personenzertifikate, die nach SCC 2011 ausgestellt wurden, werden spätestens am 1.5.2028 ungültig. 

Diese Zertifikate behalten daher sowohl in Österreich wie auch im Ausland ihre Gültigkeit, da das zugrundeliegende Regelwerk als gleichwertig gilt. 

Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier:

Im Zuge der Umstellung wurden die Programmunterlagen mit Verweis auf das neue Regelwerk aktualisiert und zur Verfügung gestellt.

Zukünftige Änderungen im Überblick:

Die Umstellung einer SCC-/SCP-Managementsystem-Zertifizierung kann im Rahmen eines regulären Audits (Überwachungsaudit oder Wiederholungsaudit) oder in einem separaten Umstellungsaudit erfolgen.

Im Rahmen des Audits wird geprüft, ob die zertifizierten Unternehmen die eigenen Prozesse und Unterlagen auf die Anforderungen des SCC-VAZ 2021 angepasst haben. Dies betrifft im Wesentlichen die geänderte Gültigkeit der Personenzertifikate von 10 auf 5 Jahre nach Dok. 016, 017 und 018, welche die Schulung und Prüfung operativ tätiger Mitarbeiter*innen und Führungskräfte belegen sowie die damit anzupassenden Unterlagen und Planungen für Schulungen.

Download als PDF (DE  | EN)

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung:

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Dvorak, MSc.

Mag. Susanne Bachner

Susanne Bieber

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