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Lösung: Verifizierung von CBAM Erklärungen

Solution: Verifizierung von CBAM Erklärungen

Dipl.-Ing. Thomas Fleischanderl

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Verifizierung von CBAM Erklärungen

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"Ab 1.1.2026 (Bepreisungsphase) müssen für von CBAM erfasste Waren auch CBAM-Erklärungen von unabhängiger Stelle (wie TÜV AUSTRIA) verifiziert werden."

Verifizierung von CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) Erklärungen

Im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM, auf Deutsch: CO₂-Grenzausgleichssystem) findet ab dem Jahr 2026 eine Bepreisung von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) für bestimmte in die EU importierte Warengruppen statt. Bereits ab 1. Oktober 2023 startet die Übergangsphase von CBAM mit ersten Berichtspflichten für Einführer.

Die CBAM-Verordnung (CBAM-VO) ist bereits in Kraft getreten und sieht bereits ab 1. Oktober 2023 erste Berichtspflichten vor. Ab dem Jahr 2026 müssen beim Import bestimmter Warengruppen, bei deren Produktion in Drittländern THG ausgestoßen wurden, CBAM-Zertifikate erworben werden. Die Menge der zu erwerbenden CBAM-Zertifikate richtet sich nach der bei der Produktion entstandenen Menge an THG-Emissionen. Der Preis der CBAM-Zertifikate richtet sich nach dem Preis der EU-ETS Zertifikate zum Zeitpunkt des Imports der Waren. Die durch CBAM auf Importe auferlegten Kosten entsprechen damit jenen, die bei Produktion innerhalb der EU durch den Ausstoß von THG und den damit einhergehenden Erwerb von EU-ETS-Zertifikaten entstanden wären.

CBAM stellt damit auch für Waren aus Drittländern ein vergleichbares CO2-Bepreisungsniveau  her. Dies soll insbesondere das Verlagern von Produktionsstätten in Länder mit weniger stringenten Klimaauflagen als innerhalb der EU reduzieren (Carbon Leakage). Für Produzenten in Nicht-EU-Ländern soll ein monetärer Anreiz für geschaffen werden, die THG-Emissionen im Herstellungsprozess zu senken.

Verifizierung von CBAM Erklärungen ab Beginn der Bepreisungsphase

Die Implementierung von CBAM erfolgt in zwei Phasen. Bereits ab 1. Oktober 2023 startet die Übergangsphase. Während der Übergangsphase bestehen für Einführer von CBAM-Waren Berichtspflichten.  Zu diesem Zeitraum müssen noch keine CBAM-Zertifikate erworben werden. Ab 1. Jänner 2026 beginnt die Bepreisungsphase. Ab diesem Zeitpunkt müssen für von CBAM erfasste Waren auch CBAM-Zertifikate erworben werden. Damit findet erstmals eine Bepreisung von THG-Emissionen, die bei der Produktion der erfassten importierten Waren aufgetreten sind, statt.

Verifizierung von CBAM Erklärungen
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