Ob ein Betrieb aufgrund behördlicher Zwangsmaßnahmen („Quarantäne“) geschlossen wird oder „freiwillig“, beispielsweise da es Kunden verboten ist, den Betrieb zu betreten, wird in der Gewerbeordnung (GewO) und im Eisenbahngesetz (EisbG) nicht unterschieden.
Jedenfalls müssen Sie eine (vorübergehende) Stilllegung, Betriebsunterbrechung oder Anlagenkonservierung aus gewerberechtlicher Sicht nicht an die Behörde melden. Sie können aber aufgrund unterschiedlichster Bestimmungen von diversen Maßnahmen bei Wiederinbetriebnahme betroffen sein. Sollte eine Betriebsunterbrechung ununterbrochen und mehr als fünf Jahre dauern, erlischt gem. GewO die Genehmigung der Betriebsanlage.
Im EisbG erlischt die Genehmigung erst mit der behördlich festgestellten Auflassung.
![shutterstock_1699747681_350x268](https://www.tuv.at/wp-content/uploads/2022/02/shutterstock_1699747681_350x268.jpg)
Zu beachten ist, dass die Fristen für wiederkehrende Prüfungen (z. B. gem. Verordnung für brennbare Flüssigkeiten, Feuerungsanlagenverordnung, Kälteanlagenverordnung, Hebeanlagenverordnung etc. etc.) durch die COVID-19 Maßnahmen grundsätzlich nicht gehemmt werden. Das bedeutet, dass sämtliche wiederkehrenden Prüfungen grundsätzlich auch bei Betriebsstilllegungen weiter durchzuführen sind. Im Einzelfall kann es aber sinnvoll sein, gewisse Anlagen durch technische Maßnahmen außer Betrieb zu nehmen, um dadurch die wiederkehrenden Prüfungen nicht mehr durchführen zu müssen. Allerdings sind in diesem Fall nach Wiederinbetriebnahme teilweise besondere Prüfungen durchzuführen.
Teilweise enthalten Verordnungen bereits Bestimmungen, welche eine gewisse Flexibilität bezüglich der Fristen zur Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen gewähren.
Unsere Kunden, die bereits den TÜV AUSTRIA tami nutzen, werden über diese Bestimmungen online informiert.
Bezüglich vieler wiederkehrender Prüfpflichten (AM-VO, AStV, VEXAT, ESV, GKV etc.) erachtet es das Arbeitsinspektorat als zulässig – wenn beispielsweise ein Betriebsbereich COVID-19-bedingt nicht zugänglich ist – dass diese Prüfungen verschoben werden, solange diese noch im Jahr 2020 erfolgen.
Sollten Sie die Betriebsunterbrechung dazu nutzen, Ihre Betriebsanlage umzugestalten (Maschinen umstellen, neue Maschinen aufstellen, Raumumbauten etc.) oder gar Ihre Produktion umzustellen (Desinfektionsmittel anstelle Parfum herstellen etc.) muss geprüft werden, ob es sich dabei z.B. um einen anzeigepflichtigen Austausch gleichartiger Maschinen etc. oder sogar um eine genehmigungspflichtige Änderung handelt.
Für diesbezügliche Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Pionierleistung als erstes Unternehmen der heimischen Gastronomie
McDonald’s Österreich erhält ÖNORM-Zertifizierung für Diversity Management
Als erster Vertreter der Gastronomie hat McDonald’s Österreich den Zertifizierungsprozess für Diversity Management durch ZukunftVIELFALT erfolgreich absolviert. Die Auszeichnung, die nach ÖNORM S2501 auch von TÜV AUSTRIA überprüft wird, würdigt Organisationen für ihr Engagement für mehr Diversität und Inklusion.
Quelle: McDonald’s Österreich Presseinformation | Brunn am Gebirge, 15. Juli 2024
Vorbereitungen für 100 % Wasserstoff:
TÜV AUSTRIA bewertet bestehende Erdgasleitung
1. OK Recycled-Zertifikat an chinesischen Kunden verliehen
Zertifikatsübergabe auf der Chinaplas 2024 Ausstellung
Zertifizierung eines nachhaltigen Energieversorgers:
NATURKRAFT erneut mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet
TRUSTED AI by TÜV AUSTRIA
Magazin profil nennt “Austro-Innovationen, die unser Leben besser machen”
Quelle: Profil Juni 2024 “TÜV für die KI – Vertrauen ist gut, unabhängige Prüfung ist besser. Was wir für Autos, Elektrogeräte oder Bio-Obst unerlässlich finden, gibt es jetzt endlich auch für Künstliche Intelligenz: “TRUSTED AI by TÜV AUSTRIA”.
Produktsicherheit, Qualität, Nachhaltigkeit
Shenzhen Wonsor Technology
IEC 60947-5-1 und ISO 14119 zertifiziert
Shenzhen Wonsor Technology Co., Ltd. konzentriert sich auf hochwertige Smart-Sensor-Produkte und Lösungen. TÜV AUSTRIA zertifizierte Shenzhen Wonsor Technology nach IEC 60947-5-1 und ISO 14119.
![Das Team von McDonald’s bei der Überreichung des Diversity Zertifikats: Nikolaus Piza (Managing Director), Ines WagnerSchwartz (Employee Experience Consultant) und Karin Probst (Chief People Officer) mit Mathias Cimzar (Berater bei ZukunftVIELFALT).](https://www.tuv.at/wp-content/uploads/2024/07/McDonalds_Oesterreich_Diversity_Zertifizierung_TUV_2_1200X932-1-150x150.jpg)
![Erdgasspeicher, Druckgeräte](https://www.tuv.at/wp-content/uploads/2024/07/tpa-kks-tuv-austria-druckgeraete-erdgasspeicher-1920px-150x150.png)
![TÜV AUSTRIA SHANGHAI granted Wuxi Shouchuang Printing & Packaging Co., Ltd. with the OK Recycled Certification](https://www.tuv.at/wp-content/uploads/2024/07/Wuxi-Shouchuang03_1200x932px-150x150.jpg)
![NATURKRAFT-Geschäftsführer Robert Luttenberger (l.), Bundesministerin Leonore Gewessler und NATURKRAFT-Geschäftsführer Leopold Wanzenböck (r.) bei der Verleihung des Österreichischen Umweltzeichens. Fotocredit:BMK/Viktoria Miess](https://www.tuv.at/wp-content/uploads/2024/06/NATURKRAFT-Geschaeftsfuehrer-Robert-Luttenberger-l.-Bundesministerin-Leonore-Gewessler-und-NATURKRAFT-Geschaeftsfuehrer-Leopold-Wanzenboeck-r_1200px-150x150.jpg)
![1920x660_AI_shutterstock_514969543_c_ktsdesign](https://www.tuv.at/wp-content/uploads/2022/03/1920x660_AI_shutterstock_514969543_c_ktsdesign-150x150.png)
![Shenzhen Wonsor Technology Co., Ltd. wurde von TÜV AUSTRIA nach IEC 60947-5-1 und ISO 14119 erfolgreich zertifiziert.](https://www.tuv.at/wp-content/uploads/2024/06/Shenzhen-Wonsor01-8-10-title-image-150x150.jpg)