Lösung: Wiederkehrende Prüfung nach Seilbahnüberprüfungs-Verordnung 2013
Solution: Wiederkehrende Prüfung nach Seilbahnüberprüfungs-Verordnung 2013
Wiederkehrende Prüfung nach Seilbahnüberprüfungs-Verordnung 2013
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Wiederkehrende Prüfung nach Seilbahnüberprüfungs-Verordnung 2013
Die Seilbahnüberprüfungsverordnung 2013 gilt für öffentliche und nicht öffentliche Seilbahnen.
Die wiederkehrende Überprüfung gemäß Seilbahnüberprüfungsverordnung 2013 hat in fünfjährigen Abständen zu erfolgen.
Unter nicht öffentliche Seilbahnen fallen alle Schlepplifte und Materialseilbahnen mit Werksverkehr oder beschränkt öffentlichem Verkehr.
Zu den öffentliche Seilbahnen zählen unter anderem fixgeklemmte Sessellifte, kuppelbare Einseilumlaufbahnen, Pendelbahnen, Standseilbahnen.
Die wiederkehrende Überprüfung gemäß SeilbÜV 2013 Anlage 1 umfasst funktionelle Prüfungen (Antriebe und Bremsen, elektrische Einrichtungen…), äußere Prüfungen (Sicherheitseinrichtungen, Seile, Bauwerke,…), Prüfung auf Änderungen und die Kontrolle von Unterlagen.
Weiters können bei Bedarf sämtliche ergänzende Überprüfungen gemäß SeilbÜV 2013 Anlage 2 durchgeführt werden.
TÜV AUSTRIA Seilbahnprüfingenieure stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner im Bereich der Seilbahntechnik gerne zur Verfügung und garantieren eine professionelle Prüfungsdurchführung.